Investitionsabzug: Bei Photovoltaikanlagen in Gefahr

Häufig lohnt es sich, wenn auf dem Betriebsgebäude eine Photovoltaikanlage installiert wird. Nicht nur die Stromerzeugung ist für den Betrieb interessant. Auch steuerlich konnte mittels Investitionsabzugsbetrag eine effiziente Steuerplanung erreicht werden.

Häufig lohnt es sich, wenn auf dem Betriebsgebäude eine Photovoltaikanlage installiert wird. - © © zstock - Fotolia.com

Doch der Steuervorteil droht jetzt durch die negative Entscheidung eines Finanzgerichts zu kippen.

Zum Hintergrund

Wer im Rahmen seines Handwerkbetriebes eine Photovoltaikanlage angeschafft hat, kann dafür regelmäßig mittels Investitionsabzugsbetrag schon in Jahren vor der eigentlichen Investition bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten steuermindernd geltend machen. So zumindest die bisherige Sichtweise.

Unabhängige Geschäftsbetriebe

Aufgrund einer Entscheidung des Finanzgerichts Nürnberg vom 01.07.2015 (Az.: 5 K 842/14) soll die Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage im Rahmen eines bestehenden Gewerbebetriebes nicht mehr in Betracht kommen, wenn die Erzeugung von Strom und der Gewerbebetrieb zwei ungleichartige Betätigungen sind, denen der sachliche Zusammenhang fehlt, die unabhängig voneinander am Wirtschaftsleben teilnehmen und die sich auch nicht ergänzen. Im Urteilsfall ging es bei dem Gewerbebetrieb um ein Autohaus. Sofern ein Handwerkbetrieb jedoch weder etwas mit Photovoltaik oder Stromerzeugung im weitesten Sinne zu tun hat, wird die Entscheidung übertragbar sein.

Nicht das letzte Wort

Erfreulicherweise ist hier jedoch das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn gegen die erstinstanzliche Entscheidung ist Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt worden. Ein Aktenzeichen ist zwar derzeit nicht bekannt. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens halten wir Sie aber auf dem Laufenden.