Steuerstrategie Investieren und Steuern sparen

Mit einer geschickten Investitionsplanung und attraktiver Abschreibung zahlen Gründer im Handwerk gleich am Anfang weniger Steuern. Wie vom Gewinn mehr übrig bleibt.

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    Voller Erfolg: Mit der richtigen Strategie zahlen Gründer weniger Steuern.
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    „Wer die Umsatzsteuer zügig überweist, erspart sich Ärger mit dem Finanzamt.“Andreas Munk, Chef der Steuerkanzlei Ecovis in Memmingen.
vestieren und Steuern sparen

Gerüstbauermeister Marius Perseke musste bei der Gründung seiner Firma tief in die Tasche greifen. Mehr als 150.000 Euro investierte er allein in seine Betriebsausstattung. Perseke führt seit Anfang Februar das Unternehmen MPG Marius Perseke Gerüstbau in Altenriet (Baden-Württemberg) mit zwei Mitarbeitern. Jetzt hofft der junge Firmenchef, einen guten Teil seiner Aufwendungen möglichst schnell vom Finanzamt erstattet zu bekommen.

„Denn in der Startphase habe ich aufgrund der hohen Investitionen deutlich mehr Vorsteuer gezahlt, als ich Mehrwertsteuer einnehmen werde“, sagt Perseke. Auch freut er sich schon darauf, wenn bei seiner ersten Einkommensteuererklärung die Abschreibung (AfA) auf die Betriebsausstattung greift. Er kann 20 Prozent der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend machen. Die reguläre AfA kommt noch oben drauf. Damit ihm dabei keine teuren Fehler unterlaufen, arbeitet der Jungunternehmer mit einer Steuerexpertin zusammen. „Sie unterstützt mich auch bei der Lohn- und Finanzbuchhaltung “, so Perseke.

Frühzeitig informieren

Wie er wollen viele Jungunternehmer gleich zu Beginn ihrer Selbständigkeit alle Chancen zum Steuern sparen ausschöpfen. „Allerdings gilt es bei der Firmengründung zahlreiche steuerliche Details zu beachten und auch gleich zu Beginn Fristen einzuhalten“, erklärt Andreas Munk, Chef der Steuerkanzlei Ecovis in Memmingen. Kluge Gründer informieren sich also frühzeitig.

So ist etwa monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt zu übermitteln. „Viele Jungunternehmer sind sich aber nicht darüber bewusst, dass die von den Kunden gezahlte Mehrwertsteuer nicht ihnen, sondern dem Finanzamt gehört“, warnt Munk. Das heißt: Der Fiskus reagiert schnell mit einer Mahnung, wenn die Erklärung nicht zügig eingeht.

Mit Fibu Überblick behalten

Clevere Unternehmer halten ihre Finanzbuchhaltung (Fibu) deshalb auf dem aktuellen Stand, Munk beobachtet jedoch immer wieder, dass Gründer ihre Einnahmen und Ausgaben nicht konsequent verfolgen, mit fatalen Folgen: „Das Finanzamt kennt kein Pardon, wenn Steuereinnahmen verschleiert werden“, warnt er.

Melanie Dederichs hat deshalb gleich am ersten Tag ihrer Selbständigkeit einen Steuerberater mit der Buchführung beauftragt. Die Jungunternehmerin führt in Bad Münstereifel einen Friseursalon. Rund 50.000 Euro investierte die Firmenchefin in die Ladeneinrichtung. „Die Vorsteuer habe ich vom Finanzamt schon zurückbekommen“, freut sich Dederichs. In den nächsten Wochen wird ihr neuer Geschäftswagen geliefert. Den hat sie voll bezahlt. Dann erwartet die Firmenchefin nochmals eine kräftige Erstattung.