Interview: „20 % aller Firmenpleiten durch zahlungsunfähige Kunden"

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Die Rahmenbedingungen für das Handwerk sind eigentlich positiv. Dennoch sieht Thomas Kohlmeier, Präsidiumsmitglied des Bundesverbands Deutscher Inkassounternehmen, Gefahren.

Thomas Kohlmeier, Vorstand der Legial AG und Präsidiumsmitglied des Bundesverbands Deutscher Inkassounternehmen e.V., spricht mit handwerk magazin über die Gefahren von Verbraucherinsolvenzen für das Handwerk. - © Kohlmeier

Dank der guten Konjunkturdaten hat sich die Zahlungsmoral in Deutschland zum vierten Mal in Folge verbessert, die Zahl der Insolvenzen sinkt und anhaltend niedrige Zinsen lassen die Kauflaune der Deutschen steigen. Allerdings sind auch über drei Millionen Haushalte in Deutschland verschuldet, die Zahl der Verbraucherinsolvenzen steigt. Was das für Handwerksunternehmer bedeutet, erklärt Thomas Kohlmeier, Vorstand der Legial AG und Präsidiumsmitglied des Bundesverbands Deutscher Inkassounternehmen e.V., im Interview mit handwerk magazin-Redakteur Marcus Creutz .

Herr Kohlmeier, alle reden von goldenen Zeiten für Handwerk und Wirtschaft - Sie nicht?

Thomas Kohlmeier: Die aktuellen Rahmenbedingungen für Handwerksbetriebe sind ohne Zweifel erfreulich. Dennoch sollte man diese Entwicklungen durchaus hinterfragen. So ist die steigende Kauflaune auch das Ergebnis der Sparmüdigkeit der Deutschen, die Kehrseite des anhaltend niedrigen Zinsniveaus. Diese Entwicklung begünstigt jedoch auch eine Überschuldung einzelner Haushalte.

Wie passt das zusammen?

Wenn Sparen keine Zinsen bringt, dann ist für viele Verbraucher die Versuchung groß, Güter und Dienstleistungen auf Kredit zu kaufen bzw. zu finanzieren, die knapp am Limit oder sogar jenseits des persönlichen finanziellen Spielraums liegen. Kommen dann noch unerwartete Ereignisse, wie beispielsweise unvorhergesehene Ausgaben für teure Reparaturen oder sogar der Verlust des Arbeitsplatzes hinzu, drohen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit bis hin zur Privatinsolvenz. Die steigende Konsumlaune der Verbraucher geht dann schnell zu Lasten von Handwerkern oder Handelsunternehmen.

Aber die aktuellen Insolvenzzahlen belegen das nicht.

Die günstige Entwicklung bei der rückläufigen Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist auch darauf zurückzuführen, dass Schuldner versuchen, die Offenlegung ihrer Zahlungsunfähigkeit bis nach dem 1. Juli 2014 hinauszuzögern. Zu diesem Zeitpunkt trat die Reform des Verbraucherinsolvenzrechts in Kraft. Unter bestimmten Voraussetzungen halbiert sich dann die Restschuldbefreiungszeit. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen rechnet daher mit einem Anstieg der Verbraucherinsolvenzen bis 2015 auf bis zu 100000 Fälle. Im Jahr 2014 waren es rund 90000.

Welche Konsequenzen hat die Reform des Verbraucherinsolvenzrechts für Handwerksbetriebe?

Thomas Kohlmeier: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es seit dem 1. Juli möglich, als Schuldner eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren statt wie bislang nach sechs Jahren zu erlangen. Voraussetzung dafür ist, dass der Schuldner in diesem Zeitraum 35% der von den Gläubigern angemeldeten Schulden sowie die gesamten Verfahrenskosten begleicht. Nach fünf Jahren kann von der Restschuld befreit werden, wer zumindest die Verfahrenskosten begleichen kann. Diese Fristverkürzung setzt, aus Sicht der Gläubiger, völlig falsche Anreize. Die Mehrzahl der Schuldner wird bestrebt sein, die 35%-Quote innerhalb von drei Jahren zu erreichen und die Verfahrenskosten zu begleichen. Darüber hinaus besteht jedoch keinerlei Anreiz, eine höhere Schuldenquote zu begleichen. In diesem Fall müssen die Gläubiger auf 65% ihrer berechtigten Forderungen verzichten. Je nach Höhe der offenen Rechnungen kann das für einen Handwerksbetrieb existenzbedrohend sein.

Was heißt das konkret?

Laut dem aktuellen Bericht der Wirtschaftsauskunftei Bürgel zur Entwicklung der Firmeninsolvenzen sind zahlungsunfähige Marktteilnehmer die Ursache für rund 20% aller Firmenpleiten eigentlich gesunder Firmen. Nach Erkenntnissen des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. kommen Schuldner zwischen dem dritten und sechsten Jahr nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens wieder in Arbeit. Sie könnten die Forderungen der Gläubiger also dann erst bedienen. Diese Möglichkeit wird den Gläubigern durch die Fristzeitverkürzung genommen.

Pleitiers früher eine zweite Chance für einen Neustart zu geben, wie vom Gesetzgeber gewünscht, halten Sie also für falsch?

Der Grundgedanke, dass auch überschuldete private Verbraucher die Möglichkeit haben, im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens, ihren Schuldenberg unter Kontrolle zu bringen, ist zweifellos richtig. Das war aber bereits mit dem bislang bestehenden Insolvenzrecht möglich. Angesichts von 3,3 Millionen Haushalten, die aufgrund ihrer Schuldenlast im letzten Jahr nicht in der Lage waren, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, sollte man überlegen, welche Signale gerade mit den verkürzten Fristen bei der Restschuldbefreiung gesendet werden.

Welche sind das denn?

Ich sehe dabei die Gefahr, dass den Verbrauchern suggeriert wird, dass man seinen Konsum ungebremst fremdfinanzieren kann. Sollte man seine Schulden nicht mehr bedienen können, ist das nicht so schlimm, man beantragt eine Privatinsolvenz, dann ist man nach drei Jahren wieder schuldenfrei. Dass dieser Weg an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, wird dabei gerne übersehen. Ganz zu schweigen davon, dass bei diesem Weg die Gläubiger diejenigen sind, die ihre berechtigten Forderungen abschreiben und so die Konsequenzen aus dem Fehlverhalten anderer tragen müssen.

Gibt es aus Sicht der Handwerker auch etwas Positives zum Verbraucherinsolvenzrecht zu vermelden?

Künftig prüfen die Gerichte, ob ein Schuldner in den letzten zehn Jahren eine Restschuldbefreiung erhalten hat oder ob ihm eine Befreiung innerhalb der letzten drei Jahre verwehrt wurde. Damit soll der sogenannte „Drehtüreffekt“ verhindert werden. Damit ist das Phänomen gemeint, dass sich Verbraucher, die erst eine Privatinsolvenz durchlaufen haben, sich sofort wieder bis zur Zahlungsunfähigkeit verschulden oder sogar während eines laufenden Insolvenzverfahrens neue Verbindlichkeiten eingehen.

Was raten Sie kleinen und mittleren Unternehmen, um sich gegen Liquidätsengpässe und Schlimmeres durch Forderungsausfälle abzusichern?

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist es auch bei positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen überlebenswichtig, auf die zeitnahe Begleichung von offenen Forderungen zu achten. Wenn eine Leistung erbracht ist, gibt es keinen Grund, mit der Rechnungsstellung zu zögern. Bei ausbleibenden Zahlungen sollte umgehend der Mahnweg beschritten werden. Wenn man als Unternehmen dafür nicht über die personellen Kapazitäten verfügt, sollte man sich professionelle Unterstützung suchen. Andernfalls gerät man unverschuldet schnell selbst in einen Liquiditätsengpass.