24.01.2012 | ds/ZDH

Insolvenzrechtsreform: Gesetzentwurf muss nachgebessert werden

Der Gesetzesentwurf zur Insolvenzreform kann in seiner jetzigen Form noch nicht verabschiedet werden. Es müssen einige Nachbesserungen vorgenommen werden. So sieht es zumindest Holger Schwannecke, der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

Bild: Digitalstock
Der Gesetztesentwurf zur neuen Insolvenzrechtsreform wird von ZDH-Generalsekretär Holger Schnwannecke heftig kritisiert.

Der Gesetzesentwurf sieht eine Halbierung der Frist bis zum Eintritt der Restschuldbefreiung vor. Dadurch wird Insolvenzschuldnern bereits nach drei Jahren die Möglichkeit der vollständigen Schuldbefreiung eingeräumt.

„Diese Frist ist zu kurz gesetzt und entspricht nicht den Erwartungen der Gläubiger. Sie setzt auch falsche Anreize, nämlich für ein unseriöses und unvernünftiges Wirtschaften auf Kosten anderer“, sagt Schwannecke. Seiner Ansicht nach fallen die Bedingungen für die Halbierung der Wartezeit zu lasch aus.

  Fristverkürzung an Verfahrenskosten gekoppelt

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem eine Quote für die Schuldentilgung in Höhe eines Viertels der Schulden vor. Außerdem soll die Fristverkürzung an die Begleichung der entstandenen Verfahrenskosten Außerdem soll die Fristverkürzung an die Begleichung der entstandenen Verfahrenskosten gekoppelt werden.

Laut dem Generalsekretär stellt dies „nichts anderes als eine Privilegierung der Staatskasse und der Insolvenzverwalter dar“, da dadurch die einfachen Gläubiger unangemessen belastet werden.

 

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