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Ganz oder gar nicht: Wer keinen Tarif zahlen will, kann auch kein Innungsmitglied sein
Handwerksbetriebe mit einer Mitgliedschaft in einer Innung können nicht aus der Tarifbindung aussteigen. Das entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig am 17.03.2010 in mehreren Musterverfahren....  mehr...
Rosinen rauspicken verboten: Wer keinen Tarif zahlen möchte, soll auch nicht von den Vorteilen einer Innungsmitgliedschaft profitieren dürfen. Bild: ddp
Kündigungsfrist: Ausbildung mitrechnen
Arbeitgeber müssen früher kündigen. Foto: Digitalstock
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-555/07) müssen Betriebe bei den Kündigungsfristen neu rechnen. Je länger ein Mitarbeiter dem Betrieb angehört, desto länger ist die Kündigungsfrist, die der Arbeitgeber einhalten muss. Wer auf der rechtlich sicheren Seite sein will, rechnet hierbei auch die unmittelbar im selben Betrieb vorangegangene Ausbildungszeit eines Mitarbeiters mit.
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Rentenbeiträge: Stichtag 31. März 2010 beachten
Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2009 müssen spätestens bis zum 31. März 2010 eingezahlt sein. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.  mehr...
Fußball: Bewerben und gegen Weltmeister antreten
Vier ausgewählte Handwerksbetriebe können im Mai 2010 gegen ehemalige Weltmeister wie Sepp Maier und Mario Basler antreten. Berwerben ist noch bis 21.März möglich!  mehr...
Buchtipp: Marketing-1x1 für Handwerker
In Krisenzeiten wird der Markt neu verteilt. Jetzt rächt sich jeder Fehler in der Werbung doppelt. Der Praxisratgeber Marketing-1x1 für Handwerker zeigt was Sie beachten müssen.  mehr...
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Aktuelles Heft  3/2010

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