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Kündigungsfrist: Ausbildung mitrechnen
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Arbeitgeber müssen früher kündigen. Foto: Digitalstock
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-555/07) müssen Betriebe bei den Kündigungsfristen neu rechnen. Je länger ein Mitarbeiter dem Betrieb angehört, desto länger ist die Kündigungsfrist, die der Arbeitgeber einhalten muss. Wer auf der rechtlich sicheren Seite sein will, rechnet hierbei auch die unmittelbar im selben Betrieb vorangegangene Ausbildungszeit eines Mitarbeiters mit.
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