Kündigung „Ich stech dich ab“ geht zu weit

Zugehörige Themenseiten:
Arbeitsrecht

Wenn Mitarbeiter ihren Chef massiv bedrohen, rechtfertigt dies im Zweifel eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

© WoGi - Fotolia.com

Der Fall:

Es kam wohl öfters zum Streit zwischen einem Mitarbeiter und seinem Chef. Doch als der Arbeitnehmer von einer Telefonzelle aus beim Vorgesetzten anrief und ihm damit drohte, ihn „abzustechen“, erhielt er die fristlose Kündigung. Für die Richter des Amtsgerichts Düsseldorf (Az: 7 Ca 415/15) handelte es sich von Seiten des Arbeitnehmers um eine schwere Pflichtverletzung. Die sofortige Entlassung war gerechtfertigt.