08.02.2012 | Reinhold Mulatz

Hochschulzugang für Handwerksmeister und -gesellen

Der Zentralbverband des Deutschen Handwerks hat „Berufslaufbahnkonzepte in Berufebaukästen des Handwerks“ entwickelt. Darin wird aufgezeigt, wie der Weg vom Handwerksazubi bis zum Hochschulabsolventen funktionieren kann.

Bild: ddp
Meister haben in der Regel uneingeschränkten Hochschulzugang in zulassungsfreien Studiengängen.

Danach erhalten Handwerksmeister und Inhaber ähnlicher Abschlüsse den allgemeinen Hochschulzugang. Gesellen erhalten einen fachgebundenen Hochschulzugang, wenn sie über drei Jahre Berufserfahrung verfügen und ein Eignungsfeststellungsverfahren der Hochschule durchlaufen. Der Beschluss muss in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen umgesetzt werden. Wann dies abgeschlossen sein soll, wurde nicht vereinbart.

Aktuell haben Meister den uneingeschränkten Hochschulzugang in zulassungsfreie Studiengänge bundesweit. Nur die Länder Sachsen und Brandenburg verharren auf dem Niveau von 2008 und erlauben nur den fachlich beschränkten Hochschulzugang. Wie die Länderregelungen im Detail aussehen, erfahren Sie bei Ihrer Handwerkskammer.

Der Zentralbverband des Deutschen Handwerks hat „Berufslaufbahnkonzepte in Berufebaukästen des Handwerks“ (siehe Download "Berufslaufbahnkonzepte") entwickelt. Darin wird aufgezeigt, wie der Weg vom Handwerksazubi bis zum Hochschulabsolventen funktionieren kann.

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