Sonnenschutz bei Außentätigkeiten Sommerhitze: Tipps zum Arbeiten bei mehr als 30 Grad

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Im Urlaub herrscht Freude über gutes Wetter - was aber wenn sich die Temperaturen am Arbeitsplatz um die 30-Grad-Marke bewegen? Wie sich Arbeitnehmer am besten gegen die Hitze wappnen können und was Arbeitgeber berücksichtigen müssen, erklärt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund.

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Besonders bei der Arbeit im Freien drohen Hitzeerkrankungen wie Sonnenstich und Hitzschlag. Wichtig ist: Viel trinken! - © juefraphoto - stock.adobe.com

Je stärker die Temperaturen draußen ansteigen, umso mehr sinkt am Arbeitsplatz die Lust auf Arbeit. Die Hitze wirkt sich nicht nur auf die Motivation am Arbeitsplatz aus, sondern kann auch gesundheitliche Probleme bereiten: Neben erhöhter Schweißabgabe sind Herz-Kreislaufbelastungen möglich, bei der Arbeit im Freien drohen gar Sonnenstich und Hitzschlag.

Studien belegen ein erhöhtes Unfallrisiko bei hohen Temperaturen. "Beschäftigte haben jedoch keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei", sagt Dr. Kersten Bux, Klima-Experte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Der Arbeitgeber sei nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst zu vermeiden und verbleibende Gefährdungen gering zu halten.

"Konkrete Hilfestellungen bietet die Arbeitsstättenregel A3.5 Raumtemperatur", erklärt Dr. Bux. "Arbeitgeber können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln, wenn sie sich an die Vorgaben der Regel halten. Klettert die Lufttemperatur im Arbeitsraum über die 26 Grad-Marke, sollen Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad müssen sie sogar."

Abkühlung geht auch ohne Klimaanlagen

Das bedeutet aber nicht, dass gleich eine Klimaanlage eingebaut wird, um für Abkühlung zu sorgen. Geschlossene Räume lassen sich über Nacht oder in den frühen Morgenstunden durch Lüftung auskühlen und tagsüber durch Verschattung der Fenster vor Überwärmung schützen. Elektrische Geräte, die Abwärme produzieren, können beispielsweise nur bei Bedarf in Betrieb genommen werden.

Gegen störende direkte Sonneneinstrahlung helfen auch außen liegende Jalousien oder hinterlüftete Markisen sowie innen liegende Rollos aus hellem oder hoch reflektierendem Material. Auch Tischventilatoren können für Abkühlung sorgen. Hier gilt es aber aus zweierlei Gründen besondere Vorsicht walten zu lassen: Erstens vertragen viele Mitarbeiter die entstandene Zugluft nicht und holen sich womöglich eine Erkältung, zweitens können aufgewirbelte Pollen und Staub bei Allergikern ebenfalls für eine Schniefnase sorgen.

Flexible Arbeitszeiten für die Mitarbeiter ermöglichen

Ein weiterer Schritt kann ein flexiblerer Umgang mit den Arbeitszeiten sein. "Schwere körperliche Arbeit in den heißen Stunden sollte man vermeiden oder verringern und mit kurzen Ruhephasen unterbrechen", rät BAuA-Experte Bux weiter. Zusätzliche kurze Pausen von rund zehn Minuten und die Nutzung von Gleitzeitregelungen sind ebenfalls ratsam, generell sollte früher mit der Arbeit begonnen werden als beispielsweise im Winter. Auch eine Vermeidung von Überstunden ist Förderlich. "Die Maßnahmen sind in Abstimmung zwischen dem Arbeitgeber und, falls vorhanden, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsrat zu treffen", so Bux.

Arbeit im Freien: Schadstoffgrenzwerte beachten, Sonnenbrille tragen

Bei der Arbeit im Freien sollten Mitarbeiter an heißen Tagen vor UV-Strahlung, der erhöhten Hitzebelastung durch direkte Sonneneinstrahlung sowie eine erhöhte Konzentration von Schafstoffen wie Sommersmog oder Ozon geschützt werden. Werden hier Grenzwerte überschritten, sind schwere Arbeiten einzugrenzen oder ganz zu vermeiden. Aktuelle Messdaten sind beim Umweltbundesamt erhältlich. Auf Baustellen sollten generell Anlagen zur Beschattung, Belüftung oder Besprühung mit Wasser eingerichtet werden.

Eine weitere, oft unterschätzte, Gefahr ist die UV-A-Strahlung. Diese kann bei jahrelanger Einwirkung im Auge einen Grauen Star entstehen lassen. Über eine halbe Million Augenoperationen lassen sich jährlich auf diese unnötige Arbeitsschädigung zurückführen. Das einfache Gegenmittel ist das Tragen einer Sonnenbrille der Filterkategorie 2 oder 3 - natürlich beim Kauf unbedingt auf das CE-Kennzeichen achten!

Sonnenschutz bei Außenarbeiten

Den Mineralstoffhaushalt ausgleichen

Wer viel schwitzt, muss auch ausreichend trinken. Besonders geeignete Getränke sind laut Dr. Bux Trink- und Mineralwasser mit wenig Kohlensäure, Kräuter- und Früchtetee sowie verdünnte Fruchtsäfte. Normal sind je nach Körpergewicht 1,8 bis 2,5 Liter pro Tag. Bei Sommerhitze im Büro sollte mindestens ein Liter mehr getrunken werden. "Sehr kalte Getränke und Eiswürfel sollte man möglichst nur in geringen Mengen und in kleinen Schlucken zu sich nehmen", so der Experte.

Schlechte Durstlöscher sind hingegen Milch, Energydrinks und Trendgetränke wie etwa Smoothies. Was im Sommer viele ungern hören, aber wahr ist: Alkoholhaltige Getränke fördern den Wasserverlust des Körpers und sollten besser gemieden werden. Als Mahlzeit sind besonders leicht verdauliche Obst- und Gemüsesalate, kalte Suppen wie die Gazpacho (Suppe aus Gemüse) oder auch halbe Portionen zu empfehlen. Eine Banane ist beispielsweise gut geeignet, um den Mineralstoffhaushalt schnell auszugleichen.

Anzeichen für Hitzschlag und Sonnenstich rechtzeitig erkennen

Was können Arbeitnehmer und Arbeitgeber aber an Sofortmaßnahmen einleiten, falls es doch einmal zu einem Notfall durch Hitze kommt? Wichtig ist hier laut Dr. Bux die Anzeichen von gesundheitlichen Störungen rechtzeitig zu erkennen: " Bei blassgrauer, feuchtwarmer Haut und Muskelkrämpfen, aber auch bei Übelkeit und Schwindel steht ein Kreislaufkollaps unmittelbar bevor", warnt der Experte der Bundesanstalt. "In diesem Fall sollte man den Betroffenen sofort an einen schattigen Ort bringen, kühle Getränke geben und kühlende Umschläge auflegen, sowie überflüssige Kleidung ablegen.

Außerdem gilt für alle auf jeden Fall die Ruhe zu bewahren." Ein Hitzschlag macht sich dabei zunächst durch trockene, gerötete und heiße Haut bemerkbar, ein Sonnenstich zusätzlich durch Nackenschmerzen. Bei einer Verschlimmerung der Symptome sollte ein Notarzt verständigt werden, da unter Umständen das Herz selbst betroffen ist. Ein Defibrillator darf dabei ausschließlich von geschultem Personal eingesetzt werden, normalerweise reicht es aber laut Dr. Bux bei Bewusstlosigkeit aus, den Mitarbeiter in die stabile Seitenlage zu bringen und bis zum Eintreffen des Krankenwagens den Puls und die Atmung zu kontrollieren.

Hautkrebs als Berufskrankheit: durch Schulungen vorbeugen

Damit im Falle eines Falles die Notmaßnahmen sitzen, sollten Arbeitgeber regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen organisieren. Dabei steht auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter und die Schärfung der Aufmerksamkeit auf dem Plan. Ziel ist laut Dr. Bux die Information der Beschäftigten über Gefahren und Vorsorgemaßnahmen, sowie die gegenseitige Beobachtung von Hitzeerkrankungenssymptomen zu fördern. Denn schließlich kann ein allzu sorgloser Umgang mit den UV-Strahlen eine Hautkrebserkrankung verursachen. Seit dem 1. Januar 2015 können bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit anerkannt werden: Plattenepithelkarzinome sowie ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom. Nicht als Berufskrankheit anerkennungsfähig sind hingegen das Basalzellkarzinom und der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom). Die neue Berufskrankheit stellt Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor eine besondere Herausforderung, da die Betroffenen dem Sonnenlicht ja nicht nur bei der Arbeit, sondern auch in ihrer Freizeit ausgesetzt sind.

Wie Chefs Ihre Mitarbeiter wirksam schützen können

  • Für gute Belüftung der Arbeitsbereiche sorgen
  • Tätigkeiten wenn möglich im Schatten ausführen
  • Ausstattung mit Sonnenschirmen, Sonnensegeln, Überdachungen und Abdeckungen
  • Unterstellmöglichkeiten organisieren (z. B. für Pausen)
  • Baumaschinen und Fahrzeuge mit Klimaanlagen ausrüsten
  • Unterweisung der Beschäftigten über die möglichen Gefahren durch die Sonnenstrahlung und über Schutzmaßnahmen
  • Anzahl und Umfang der Pausen (selbstverständlich im Schatten) den Temperaturen anpassen
  • Körperlich schwere Arbeit möglichst früh morgens oder sehr spät nachmittags ausführen (Die Arbeit ist durch Tätigkeitswechsel auf mehrere Schultern zu verteilen)
  • Verlagerung von Tätigkeiten in geschlossene Räume (z.B. Werkstatt) oder in schattige Umgebung
  • Bei großer Hitze sollte in einer Betriebsvereinbarung ein Verzicht auf Überstunden festgehalten werden
  • Bereitstellung von Getränken (Mineralwasser)
  • Bereitstellung von Hautschutzpräparaten

Wie sich Mitarbeiter schützen

  • Arbeitskleidung (Hose, Shirt oder Hemd) aus Naturfasern wie Baumwolle oder atmungsaktiven Funktionsmaterial tragen
  • Kopfbedeckung nicht vergessen: Bei Einsatz von Bauhelmen ein leichtes Tuch unter dem Helm als Nacken- bzw. Ohrenschutz verwenden, ansonsten eine Kopfbedeckung mit breitem Rand/Krempe und Nackenschutz
  • Augenschutz: Sonnenschutzbrille (UV-Schutz) nach EN 166 und EN 172 mit seitlicher Abschirmung tragen, die auch für den Straßenverkehr geeignet ist
  • Sonnenschutzmittel: Für alle nicht geschützten Körperteile wie Gesicht und Arme Sonnenschutzmittel mit Lichschutzfaktor 30-50 verwenden und vor der Arbeit auftragen.
  • Getränke: Regelmäßig alkohlfreie Getränke konsumieren, am besten Wasser. Falls erforderlich, zusätzliche Arbeitspausen zum Trinken einplanen.

Was bei Notfällen zu tun ist

Klagt ein Mitarbeiter trotz aller Vorsichtsmaßnahmen über Kopfschmerzen, Übelkeit, einen stiefen Nacken oder Schüttelfrost, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Hitzeerkrankung vor. Was in solchen Fällen zu tun ist, zeigt das Rettungsblatt der BG-Bau:

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