Handwerkerberufe: Im Fokus der Betriebsprüfung

Die Finanzverwaltung nutzt bei ihren Betriebsprüfungen regelmäßig Richtsatzsammlungen. Diese werden für die einzelnen Gewerbebetriebe permanent auf der Grundlage von Betriebsprüfungsergebnissen ermittelt. Wir sagen Ihnen, welche Handwerkersbetriebe in 2015 davon betroffen sind.

Gerade bei Gründern schauen Betriebsprüfer besonders genau hin. - © © Coloures-pic - Fotolia.com

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat unter dem Aktenzeichen S 1542 - 4 - V A 5 insgesamt 18 Gewerbezweige aufgelistet, die zur Vorbereitung einer Erneuerung der Richtwertesammlung bei einer Betriebsprüfung in 2015 genau unter die Lupe genommen werden sollen.

Folgende fünf Handwerker-Zweige sind dort auch zu finden:

  • Bauunternehmen
  • Glasergewerbe
  • Optiker
  • Säge- und Hobelwerke
  • Schuhreparaturhandwerk
Wessen Handwerksbetrieb daher einem der vorgenannten Zweige angehört, sollte sich nicht wundern, wenn sich das Finanzamt in 2015 zu einer Prüfung anmeldet.