Die Finanzverwaltung nutzt bei ihren Betriebsprüfungen regelmäßig Richtsatzsammlungen. Diese werden für die einzelnen Gewerbebetriebe permanent auf der Grundlage von Betriebsprüfungsergebnissen ermittelt. Wir sagen Ihnen, welche Handwerkersbetriebe in 2015 davon betroffen sind.
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat unter dem Aktenzeichen S 1542 - 4 - V A 5 insgesamt 18 Gewerbezweige aufgelistet, die zur Vorbereitung einer Erneuerung der Richtwertesammlung bei einer Betriebsprüfung in 2015 genau unter die Lupe genommen werden sollen.
Folgende fünf Handwerker-Zweige sind dort auch zu finden:
- Bauunternehmen
- Glasergewerbe
- Optiker
- Säge- und Hobelwerke
- Schuhreparaturhandwerk