Bau- und Abbruchabfälle Handwerk kritisiert Entwurf für neue Verordnung

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Das Umweltministerium hat einen Entwurf für eine neue Verordnung für den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen vorgelegt. Diese sogenannte Mantelverordnung ist nach Meinung des Handwerks nicht praxisgerecht.

Eine neue Verordnung für den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen - die sogenannte Mantelverordnung - ist nach Meinung des Handwerks nicht praxisgerecht. - © Ingo Bartussek - Fotolia.com

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Deutsche Abbruchverband und die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe sind mit dem Referentenentwurf zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (sogenannte Mantelverordnung) nicht einverstanden.

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sei es mit dem vorgelegten Entwurf nicht gelungen, ein Regelwerk zu schaffen, das den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen durchgängig und praxisgerecht regelt, kritisieren die Verbände. 

Hoher bürokratischer Aufwand

Das Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen könne wegen fehlender Regelungen für Voruntersuchungen, zum Abfallmanagement am Anfallsort sowie zur Verantwortung der Bauherren als Abfallerzeuger nicht im wünschenswerten Umfang stattfinden. Weiterhin könne nachweislich unbedenkliches Bodenmaterial im Zuge von Baumaßnahmen nicht wieder in Böden ein- oder ausgebracht werden. Auch werde der hohe bürokratische Aufwand durch Untersuchungs- und Dokumentationspflichten die Attraktivität von Recyclingbaustoffen weiter verringern.

Jährlich fallen etwa 240 Millionen Tonnen mineralische Bau- und Abbruchabfälle in Deutschland an. Diese stellen den größten Abfallstrom dar. Es stehe zu befürchten, dass mit der Einführung der Mantelverordnung die bereits heute rückläufigen Recyclingquoten in diesem Bereich weiter zurückgehen werden. Mit der Einführung der Mantelverordnung würde eine ähnliche prekäre Situation herbeigeführt, wie sie im Bereich der HBCD-haltigen Polystyrol-Abfälle aus Dämmstoffen im Jahr 2016 zu verzeichnen war, so die Handwerksverbände.

Schutz für das Grundwasser

Die Ersatzbaustoffverordnung hat zum Ziel, Schadstoffe, die beim Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke vor allem durch Sickerwasser in den Boden und das Grundwasser eindringen können, nachhaltig zu begrenzen. Mineralische Ersatzbaustoffe sind unter anderem Recycling-Baustoffe sowie Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Die Verordnung enthält insbesondere Regelungen zur Güteüberwachung bei Aufbereitungsanlagen sowie die aus Sicht des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes erforderlichen Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke.