Mit der Einführung des elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) zum 1. Januar 2010 sind die Voraussetzungen für die geplanten Entlastungen der Arbeitgeber von bürokratischen Aufgaben noch nicht geschaffen, meint der ZDH in einer aktuelle Pressemitteilung.
Eine Vereinfachung des ELENA-Verfahrens müsse laut ZDH rasch herbeigeführt werden, damit der zusätzliche Aufwand in den Hintergrund tritt und der Nutzen überwiegt. Der ZDH fordert, die existierenden 45 Entgeltbescheinigungen möglichst schnell in das elektronische Verfahren einzuschließen. Außerdem müsse der zusätzlich zu meldende Datensatz möglichst klein gehalten werden. Die jeweiligen Leistungsgesetze, die die Abfrage von Entgeltdaten voraussetzen, müssen harmonisiert werden, so der ZDH.
Viele staatliche Leistungen setzen voraus, dass Arbeitgeber einen Papiernachweis über bezogene Arbeitsentgelte ausstellen. Mit ELENA werden diese Bescheinigungen ab 2012 durch elektronische Nachweise ersetzt. Seit 1. Januar 2010 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland, neben der regulären DEÜV-Meldung an die Sozialversicherung für jeden Beschäftigten noch einen separaten Datensatz an den ELENA-Datenpool bei der Deutschen Rentenversicherung melden.
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