Dienstwagen
Beim Nutzen von Smartphone-Funktionen während der Autofahrt sollten Sie das Gerät auf keinen Fall in die Hand nehmen. Es droht sonst ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 60 Euro. Hier ein kurzer Überblick über das, was Sie dürfen – und vor allem nicht dürfen.
Unter "Nutzung des Smartphones" versteht der Gesetzgeber laut Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein jegliche Funktionen von Handys und Smartphones. Dazu gehört beispielsweise:
- telefonieren
- SMS schreiben
- Whatsapp schreiben
- Fotografieren
- nutzen von Navigationssystemen
- informieren über die aktuelle Wetterlage
- Ablesen der Uhrzeit
Motor muss bei Handy-Nutzung abgestellt sein
Bei stehendem Fahrzeug darf das Handy dagegen regulär genutzt werden – der Motor muss dabei aber unbedingt abgestellt sein. Anonsten könnte die Haftpflichtversicherung im Falle eines Unfalls den Fahrer mit bis zu 5.000 Euro in Mithaftung nehmen und die Kaskoversicherung die Leistungen um bis zu 100 Prozent kürzen. "Mietwagenverträge sind davon jedoch meist ausgeschlossen", so Janeczek abschließend.