Am Freitag stimmt der Bundestag über das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ ab, das vor allem auf Einsparungen beim Gründungszuschuss zielt. Es besteht kein Zweifel mehr, dass die Änderungen ab 1. November in Kraft treten werden.
Denn bereits am Mittwoch haben alle Abgeordneten der Regierungskoalition, also CDU, CSU und FDP, im Ausschuss für Arbeit und Soziales für das Gesetz gestimmt. Die Angehörigen der Oppositionsparteien haben geschlossen dagegen votiert. Die Folge ist ein Kahlschlag bei der Gründungsförderung: Die Ausgaben für den Gründungszuschuss, nachweislich eines der erfolgreichsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik, werden ab 1. November um rund 75 Prozent gekürzt. Die bei der Bundesagentur für Arbeit bis 2015 geplanten 7,5 Mrd. Euro Einsparungen gehen ganz überwiegend zu Lasten des Gründungszuschusses.
Stichtag: 1. November
Mit der Verabschiedung des Gesetzes ignorieren die Politiker der Regierungskoalition die Warnungen von Experten und Wissenschaftlern. Die Fachebene in den Ministerien und bei der Bundesagentur für Arbeit sind sich einig in der Ablehnung des Gesetzes, IAB-Direktor Prof. Joachim Möller und DIW-Forschungsdirektor Prof. Alexander Kritikos haben sich öffentlich gegen die Kürzungen ausgesprochen. Da die Kürzungen am 1. November ohne Übergangsregelung in Kraft treten sollen, müssen potenzielle Gründer, die noch in den Genuss der alten Regelung kommen wollen, sich beeilen.
Das soll sich ändern:
- Der Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss wird abgeschafft und in eine Ermessensleistung umgewandelt
- Das jährliche Budgets wird von 1,8 Milliarden Euro auf 400 Millionen Euro gekürzt
- Kürzung der entscheidenden ersten Phase des Gründungszuschusses (in Höhe des Arbeitslosengeld I zuzüglich 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung) von neun auf sechs Monate
- Verlängerung des bei Gründung erforderlichen Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I von 90 auf 150 Tage
Ihr Kommentar zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar angeben zu können.
Login