Steuern + Recht

28.04.2010

GmbH: Wann das Finanzamt zuschlägt

Das Finanzamt wittert bei Geschäften von Gesellschaftern mit der eigenen GmbH häufig verdeckte Gewinne. Wann das droht und welche Folgen es hat.

Ein überzogenes Gehalt für den Geschäftsführer, zu hohe Zinsen für ein Gesellschafterdarlehen, zu viel Miete für die der GmbH überlassene Immobilie – die Folge ist immer dieselbe: Was zu viel ist, gilt dem Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung und wird entsprechend besteuert.

So wird der Teil des Gehalts für den Gesellschafter-Geschäftsführer, den die Steuerbehörde für unangemessen hält, nicht als Einkommen versteuert. Also: weniger Steuer beim Geschäftsführer. Dafür fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, das bringt bei einem Einkommensteuersatz von 45 Prozent eine deutliche Steuerersparnis.

Auf der anderen Seite kann bei der GmbH der verdeckte Gewinn nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Das erhöht den Gewinn. Dafür fallen 15 Prozent Körperschaftsteuer und ungefähr 15 Prozent Gewerbesteuer an.

Unter dem Strich bedeutet das eine Mehrbelastung für den Gehaltsteil, den das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung wertet. Sie fällt umso größer aus, je niedriger der persönliche Steuersatz des Gesellschafter-Geschäftsführers ist. Wie hoch die Mehrbelastung konkret ist, lässt sich nur im Einzelfall berechnen.

Das Berechnungsschema und die Steuerfolgen sind dieselben, wenn etwa Miete oder Zinsen zu hoch angesetzt werden.

Thomas Münster

hbk

 
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