Wer statt der Mini-GmbH gleich eine richtige GmbH gründen will, braucht nicht das Mindeststammkapital von 25000 Euro einzuzahlen. Die Hälfte genügt, auch Sachwerte wie Fahrzeuge und Maschinen zählen.
Geregelt ist das in Paragraf 7 GmbH-Gesetz:
Anmeldung der Gesellschaft
„(1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
(2) Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt ist. Insgesamt muß auf das Stammkapital mindestens soviel eingezahlt sein, daß der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen zuzüglich des Gesamtnennbetrags der Geschäftsanteile, für die Sacheinlagen zu leisten sind, die Hälfte des Mindeststammkapitals gemäß § 5 Abs. 1 erreicht.
(3) Die Sacheinlagen sind vor der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister so an die Gesellschaft zu bewirken, daß sie endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen.“
Tipps: Setzen Sie vor allem den Wert von gebrauchten Sacheinlagen nicht zu hoch an. Bei neuen Wirtschaftsgütern nehmen Sie den Kaufpreis. Ist die Firma im Handelsregister eingetragen, kann der Betrieb mit dem Geld arbeiten, also zum Beispiel Werkzeug oder weitere Maschinen kaufen.
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