Steuern + Recht
20.04.2010
Gesetz zu Handwerkerleistungen vor Bundesfinanzhof
Bereits zwei Gerichte mussten sich mit der Frage beschäftigen, ob Handwerkerleistungen bereits ab 2008 mit dem erhöhten Betrag von bis zu 1200 Euro steuerlich absetzbar sind. Die Diskussion geht jetzt am Bundesfinanzhof (BFH) weiter.
Der Bundesfinanzhof muss nun entscheiden, ab wann das neue Gesetz zu absetzbaren Handwerkerleistungen angewendet werden kann. Foto: ddp
Sowohl das Finanzgericht Münster (AZ: 3 K2002/09) als auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (AZ: 10 V 4132/09E) setzten sich damit auseinander, ab wann das Gesetz zu absetzbaren Handwerkerleistungen zutrifft.
Der Hintergrund: Das entsprechende Gesetz, das den Steuervorteil regelt, wurde zum1.1.2009 gleich zweimal mit zwei verschiedenen Gesetzen geändert.
Das Problem dabei: Während die Verdoppelung des absetzbaren Betrages bereits am 30.12.2008 in Kraft trat, wurde die Anwendungsvorschrift erst zum 1.1.2009 gültig. Und nur die Anwendungsvorschrift sieht vor,dass die Verdoppelung erst ab dem 1.1.2009 gelten soll. Vom 30.12 biszum 31.12. galt diese Einschränkung jedoch nicht, weil eben die Anwendungsvorschrift noch nicht in Kraft getreten war. Experten haben daraus einen Anspruch auf den doppelten Steuerbonus bereits für das Jahr 2008 abgeleitet.
Beide Gerichte sahen jedoch keinen verfrühten Steuervorteil: Sie waren der Meinung, dass die gesetzliche Neuregelung in sich widersprüchlich und daher auszulegen sei. Aus der Begründung des Gesetzes ergebe sich aber, dass die Aufstockung des Höchstbetrages erst ab dem Jahr 2009 gelten soll.
Jetzt aber hat der vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz unterlegene Steuerzahler beim Bundesfinanzhof (AZ: VI B 37/10) Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Die Diskussion geht damit in die nächste Runde.
(ddp/sel )
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