Betriebliche Übung Geschenke besser sparsam verteilen

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Stress und Ärger für den Chef können aber vorprogrammiert sein, wenn die Präsente zur Gewohnheit werden. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Köln.

Betriebliche Übung - Geschenke von Arbeitgeber
Unternehmer sollten im Zweifel Vergünstigungen eher sparsam verteilen. Denn die Regelmäßigkeit ist ein Kriterium für eine Betriebliche Übung. - © pattilabelle, Fotolia.com

Darum ging es: Ein großzügiger Arbeitgeber schenkte ehemaligen Mitarbeitern im wohlverdienten Ruhestand zu Weihnachten regelmäßig eine Marzipantorte und gleichzeitig ein Weihnachtsgeld von 105 Euro. In einem Jahr gingen die Senioren aber leer aus.

Rentner klagen auf betriebliche Übung

Die Enttäuschung war so groß, dass mehrere Rentner Klage beim Arbeitsgericht Köln einreichten. Sie argumentierten damit, es sei durch stetige Wiederholung eine betriebliche Übung entstanden. Damit hätten sie jetzt einen Anspruch auf Torte und Geldzuwendung.

Die Reaktion der Richter: Eine betriebliche Übung sei zum einen deshalb nicht entstanden, weil nicht alle Betriebsrentner in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld und den Kuchen erhalten hätten. Zum anderen habe der Arbeitgeber im jeweils gleichzeitig übermittelten Weihnachtsschreiben deutlich gemacht, dass die Leistungen immer nur für das aktuelle Jahr gewährt würden.

Regelmäßigkeit ist Kriterium für betriebliche Übung

Fazit: Unternehmer sollten im Zweifel solche Vergünstigungen eher sparsam verteilen. Denn die Regelmäßigkeit ist ein Kriterium für eine Betriebliche Übung. Alternativ sollten Firmenchefs gegenüber den Mitarbeitern betonen, dass sich für sie kein Rechtsanspruch für die Zukunft ergibt (AZ: 11 Ca 3589/16).