Geschäftsführergehälter: 111 089 Euro plus Firmenwagen

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GmbH-Chefs aus dem Handwerk verdienen laut einer aktuellen Gehaltsstudie rund 8000 Euro mehr als im Vorjahr. Gut zu wissen: An dem Gehaltsreport orientiert sich auch das Finanzamt.

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    GmbH-Chefs im Handwerk sind beim Gehalt im Vergleich zu anderen Wirtschaftssparten bescheiden.
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    „Wer sein ­Gehalt merklich oberhalb der Vergleichswerte ansetzt, kann in ­Erklärungsnot kommen.“ Erwin Reichholf, ­Steuerberater Ecovis Augsburg.
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    Fast jeder vierte Handwerksbetrieb wird in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben.
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    63 914 Euro geben GmbH-Chefs im Handwerk im Schnitt für den Firmenwagen aus.

Zu hohes Festgehalt, zu viel Tantieme, zu teurer Firmenwagen: Wenn Gesellschafter-Geschäftsführer mehr als in ihrer Branche üblich verdienen, geht das Finanzamt schnell von einer sogenannten verdeckten Gewinnausschüttung aus. Die Folge sind hohe Steuernachzahlungen. Hintergrund: Auch GmbH-Chefs, die sowohl die Zügel bei der Unternehmensführung in der Hand halten als auch Kapitalanteile an ihr besitzen, sind Angestellte der Gesellschaft. Ihre Geschäftsführerbezüge setzen sie als Betriebsausgaben ab. Genehmigen sie sich ein hohes Salär, mindern sie damit kräftig die Körperschaft- und Gewerbesteuer. Das Finanzamt zeigt sich hier deshalb besonders kritisch. Das Problem: „Wenn Unternehmer nicht aufpassen, kann die nächste Betriebsprüfung mit einem hohen Risiko verbunden sein“, warnt Erwin Reichholf, Steuerberater der Beratungsgesellschaft Ecovis in Augsburg. Deshalb überprüfen betroffene Firmenchefs am besten jährlich ihre gesamten Bezüge.

Unter die Lupe nehmen die Prüfer regelmäßig nicht nur das Festgehalt, sondern die Gesamtvergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers. Dazu zählen auch Tantiemen, Versorgungszusagen und andere Nebenleistungen wie die private Nutzung des Firmenwagens. Die Prüfer stützen sich bei der Bewertung der akzeptablen Höhe oft auf die Studie des Verlagshauses BBE media in Neuwied. Seit kurzem liegt eine neue BBE-Studie vor.

Benchmark für Steuerprüfer

„Unsere Daten sind in der Finanzverwaltung anerkannt. Sie kommen bei Betriebsprüfungen häufig zum Einsatz“, sagt Peter Rath, Steuerjurist und Leiter der Studie. Wiebke Girolstein vom Landesamt für Steuern (LfSt) in Koblenz erklärt: „Bestehen im Verlauf einer Betriebsprüfung Zweifel, ob möglicherweise eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wird die BBE-Studie als ein Ansatzpunkt zur Prüfung der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts herangezogen.“ Das berichtet sie aus den Erfahrungen der Fachgruppe Außendienste. „Die Studie wird häufig im Rahmen von Betriebsprüfungen von unseren Finanzämtern bei uns angefragt“, so Girolstein. Aus gutem Grund: Denn die Gerichte haben sie dafür zugelassen. „Die besondere Bedeutung der BBE-Studie für die Praxis zeigen die Hinweise mehrerer Steuerberater, dass unsere Zahlen den Steuerprüfer letztlich überzeugt haben und der Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung damit ganz vom Tisch war“, so Rath. Anlass genug also für GmbH-Chefs, die aktuellen Zahlen unter die Lupe zu nehmen.

Rund 3200 GmbH-Geschäftsführer oder deren Steuerberater haben sich in diesem Jahr beteiligt. Erfreuliches Ergebnis: „In fast allen Wirtschaftszweigen gab es deutliche Steigerungen der GmbH-Chefgehälter gegenüber dem Vorjahreszeitraum“, kommentiert Experte Rath. Im Schnitt betrug das Jahresfestgehalt im Handwerk 111 089 Euro. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr waren es 102 868 Euro. Die Industrie liegt mit 151 054 Euro vorn, gefolgt vom Großhandel mit immerhin 148 029 Euro.

Unterschiede in den Gewerken

Dabei variiert das durchschnittliche monatliche Salär in den einzelnen Handwerksbranchen. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer des Baunebengewerbes verdienen derzeit 101 782 Euro im Durchschnitt, im Baugewerbe 106 869 Euro. Deutlich mehr erzielen die Firmenchefs im Segment Gesundheit mit 132 341 Euro, Nahrungs- und Genussmittel mit 128 046 Euro oder Metall- und Maschinenbau mit 120 360 Euro. Immerhin 81,9 Prozent der Geschäftsführer erhalten eine Tantieme von durchschnittlich 26 737 Euro.

Aber auch bei Gewinnbeteiligungen bestehen enorme Unterschiede in den einzelnen Branchen. Dachdecker profitieren aktuell am meisten. Sie bekommen im Schnitt 62 708 Euro Tantieme zusätzlich zum Festgehalt von 109 099 Euro. Das Schlusslicht bilden Firmenchefs des Segments Heizung, Sanitär, Klima. Sie kassieren nur 19 927 Euro im Schnitt. Mit einem Festgehalt von 104 370 Euro verdienen sie weniger als der Durchschnitt der Handwerkschefs, die eine GmbH führen.

Etwa jeder dritte GmbH-Chef im Handwerk profitiert aber auch noch von einer Pensionszusage, wobei die meisten (91,7 Prozent) eine Direktversicherung in der Schublade haben. Es handelt sich um einen Lebensversicherungsvertrag, den die Firma als Versicherungsnehmer auf das Leben des Chefs abschließt. Beim Geschäftswagen gönnen sich die Geschäftsführer die gehobene Klasse: Der Bruttolistenneupreis eines Firmenwagens beträgt durchschnittlich 63 914 Euro – über alle Wirtschaftszweige liegt er bei 68 400 Euro.

Im Handwerk fährt etwa jeder zehnte GmbH-Chef einen Mercedes der E-Klasse oder einen BMW der 5er-Reihe, in etwa genauso viele einen Audi A 6. Porsche Cayenne oder ein 911er stehe dagegen bei weniger als zwei Prozent der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer aus dem Handwerk in der Garage. Dann schon eher ein BMW X3/X5 (6,27 Prozent), Mercedes M-Klasse (3,64 Prozent), Audi Q 7 (3,60 Prozent) oder VW Touareg (3,28 Prozent).

Fiskus schlägt doppelt zu

„Wer als Chef einer gut verdienenden GmbH mit seinem Einkommen merklich oberhalb der vergleichbaren Gesamtbezüge liegt, kommt in Erklärungsnot“, warnt Reichholf. Das Finanzamt nimmt eine verdeckte Gewinnausschüttung schnell an. Das kommt teuer. Der Fiskus schlägt oft gleich zweifach zu: Wird das Gehalt des GmbH-Chefs rückwirkend gekürzt, ist einerseits wegen des dann höheren GmbH-Gewinns auch ein Nachschlag auf die Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig. Andererseits: Das private Einkommen des Chefs ist durch die Kürzung zwar gesunken, sein privater Steuerbescheid für das betreffende Jahr aber ist oft schon bestandskräftig. Die zu viel abgeführte Einkommensteuer zahlt das Finanzamt in diesem Fall nicht mehr zurück.

Silberstreif: Genau dagegen ist ein Unternehmer vor Gericht gezogen – mit dem Ziel, seinen privaten Einkommensteuerbescheid bis zum Abschluss der Betriebsprüfung offen zu halten. Und er bekam recht (Finanzgericht Baden- Württemberg, Az.: 3 K61/03).

Tipp: Falls der Steuerberater nicht ganz ausschließen kann, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung droht, kann er mit Hinweis auf das Urteil beantragen, den Einkommensteuerbescheid für vorläufig erklären zu lassen.

Es darf ein wenig mehr sein

„Die Größe der GmbH – gemessen am Jahresumsatz und der Mitarbeiterzahl sowie die Umsatzrendite nach Gewerbesteuer und vor Körperschaftsteuer – haben im Einzelfall aber entscheidenden Einfluss auf die Höhe der akzeptablen Geschäftsführerbezüge“, sagt Rath. Ein Aufschlag von rund 20 Prozent erscheint bei entsprechend tragfähigen Begründungen noch akzeptabel – mehr aber nicht. Es geht nicht nur um die absolute Höhe, sondern auch das Verhältnis der einzelnen Gehaltsbestandteile untereinander. Probleme entstehen zum Beispiel immer, wenn großzügige Tantiemevereinbarungen getroffen werden.

Gutsherrenart vermeiden

Dann nämlich gerät der Geschäftsführer in einen Zwiespalt zwischen der realen Leistungs- und Verantwortungsvergütung sowie einer Gewinnabschöpfung. Faustregeln: Eine Pensionszusage darf nicht mehr als 75 Prozent der letzten Aktivbezüge betragen. Und eine Tantieme darf im Normalfall nicht mehr als 35 Prozent der Gesamtvergütung ausmachen.

Wichtig: Bei zwei oder mehr Gesellschaftern ist eventuell ein Abschlag vorzunehmen. Bei Ein-Personen-Gesellschaften oder Familienbetrieben kommt es darauf an, dass die GmbH eine angemessene Eigenkapitalverzinsung von etwa zehn Prozent erzielt und dass ein ebenso hoher angemessener Gewinn übrig bleibt. Maßhalten lautet also die Devise.