Steuererklärung von Ehepaaren Gemeinsame Veranlagung trotz Trennung?

Zieht der Partner aus, ist mit der Veranlagung als Paar in der Regel Schluss. Doch besondere Umstände können eine gemeinsame Einkommensteuererklärung dennoch rechtfertigen.

In besonderen Fällen ist die gemeinsame Veranlagung trotz Trennung weiterhin möglich. - © M. Schuppich/Fotolia

Immer mehr Eheleute entscheiden sich dafür, zwar als Paar zusammen zu bleiben – und dennoch zwei Haushalte in unmittelbarer Nähe zu führen. Eine Scheidung ist nicht geplant. Man fährt zusammen in Urlaub, trifft sich abends und am Wochenende, geht zusammen aus. Aber jeder hält seine eigene Wohnung.

In einem Fall vor dem Finanzgericht Münster (Az.: 7 K 2441/15 E) zog die Ehefrau aus, weil ihre pflegebedürftige Schwiegermutter, die ebenfalls in der Immobilie wohnte, ihr das Leben schwer machte.

Richter gewähren gemeinsame Veranlagung bei besonderen Gründen

Die Richter konnten den Auszug nachvollziehen und gewährten dem Paar weiter die gemeinsame Veranlagung. Allerdings wohl auch deshalb, weil die Eheleute bald wieder zusammen in ein Haus ziehen wollten.

Fazit: Falls Ehepaare trotz räumlicher Trennung weiterhin emotional verbunden bleiben und besondere Gründe für den Auszug eines Partners vorliegen, können sie eine gemeinsame Veranlagung anstreben. Wichtig ist es, den Finanzbeamten die Situation darzulegen und die Entscheidungen gut zu begründen.