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13.11.2009

Gefahrstoffe: Neue Praxishilfen für Werkstätten von Augenoptikern

Beim Schleifen, Bohren, Polieren oder Reinigen von Brillengläsern können Gefährdungen durch Stäube und Lösemitteldämpfe auftreten. Zwei Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) helfen Augenoptikern, den Durchblick zu behalten.

Mit dem Schutzleitfaden S001 "Augenoptiker" lassen sich Gefährdungen durch Gefahrstoffe im Betrieb schnell und systematisch erfassen. In Form einer Checkliste fragt der Schutzleitfaden systematisch alle wichtigen Aspekte ab. Sind alle Bedingungen erfüllt, kann der Optiker davon ausgehen, dass er die Anforderungen nach der Gefahrstoffverordnung einhält.

Konkrete Vorgaben enthalten die Verfahrens- und Stoffspezifischen Kriterien (VSK) "Augenoptikerhandwerk" nach der Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS 420) des Ausschusses für Gefahrstoffe, die ebenfalls von der BAuA veröffentlicht wurden. Darüber hinaus lässt sich der Schutzleitfaden Augenoptiker für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe einsetzen.

Der Schutzleitfaden "Augenoptiker (PDF-Datei, 363 KB)" und die VSK "Augenoptikerhandwerk" (PDF-Datei, 98 KB) können kostenlos von der Homepage der BAuA heruntergeladen werden. Stichwort "Augenoptiker" in die Suchfunktion eingeben.

 
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