Fortbildung: Neuer kaufmännischer Fachwirt

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Ausbildung

Mit der Entwicklung der neuen bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfungsordnung zum Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung hat das Handwerk jetzt ein Laufbahnkonzept mit bundesweit einheitlichen Standards.

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Damit wird vor allem den jährlich rund 11.000 Absolventen im Handwerk zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement, Automobilkaufmann/-frau oder Fachverkäufer/-in ein attraktiver erster Karriereschritt angeboten.

Die Fortbildung wurde passfähig zum zweiten möglichen Karriereschritt, dem/der Geprüfte/n Betriebswirt/-in nach der Handwerksordnung, gestaltet. Die neue Fortbildungsprüfungsordnung steht auf der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens und ist damit einem Bachelor-Abschluss gleichwertig.

Die neuen Fachwirte können beispielsweise als „rechte Hand“ die kaufmännische Leitung eines Betriebes übernehmen, die Ausbildung bereitet sie darauf vor.

Themenschwerpunkte der Fortbildung

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern
  • Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten
  • Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzie-rung und Investitionen gestalten
  • Personalwesen gestalten und Personal führen
  • Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren
Weiterhin müssen die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (Teil 4 der Meisterprüfung, Ausbildereignung) nachgewiesen werden, um den Fortbildungsabschluss zu erwerben.

Der Karriereweg von der kaufmännischen Ausbildung über den Kaufmännischen Fachwirt bis hin zum Betriebswirt ergänzt damit die möglichen kaufmännischen Karrierewege für Absolventen einer gewerblich-technischen Ausbildung. Die kaufmännischen Fortbildungen orientieren sich eng an den Anforderungen der Unternehmenspraxis und stellen damit eine attraktive Alternative zur akademischen Bildung dar.

Die neue bundeseinheitliche Fortbildungsprüfungsordnung zum/zur Geprüften Kaufmännischen Fachwirt/in nach der Handwerksordnung ist auf der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens verortet und damit einem Bachelor-Abschluss gleichwertig. Die Prüfungsverordnung trat am 01. April 2016 in Kraft .