Fördermittel: Kredite für kleine und mittlere Handwerksunternehmen

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Finanzierung für Gründer und Nachfolger, Fördermittel und Mezzanine

Ein neues Mikromezzanin-Programm ermöglicht kleineren Handwerks­unternehmen Beteiligungen bis 50 000 Euro.

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    Neue Möglichkeiten bietet Handwerkern der Mikromezzaninfonds.
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    © Steffen Schmid
    „Kleine und junge Betriebe kommen kaum an Kredite und klassische ­Beteiligungen.“ Dirk Buddensiek, ­Vorstand der MBG in ­Baden-Württemberg.

Kleines Geld für kleine Betriebe

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat einen neuen Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von 35 Millionen Euro aufgelegt. Der Fonds für kleine Beteiligungen soll kleineren Unternehmen und Existenzgründern unter anderem aus dem Handwerk helfen, die ihre Vorhaben nur schwer bei den Banken durchsetzen können.

Wie funktioniert der Mezzaninfonds?

Mikromezzaninfinanzierungen dienen der Stärkung der Eigenkapitalbasis. Denn Mezzaninkapital stellt im rechtlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating des jeweiligen Unternehmens verbessert und somit neuer Kreditspielraum bei den Hausbanken geschaffen. Der Kapitalgeber hat kein Stimm- oder Einflussnahmerecht auf die Betriebsführung.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge können kleinere und junge Betriebe aus dem Handwerk stellen sowie Existenzgründer. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Handwerksunternehmen sollen besonders angesprochen werden. Sanierungsfälle und Firmen mit finanziellen Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen Unternehmens und Investitionen in die Fortführung eines bestehenden Unternehmens, für die langfristige Finanzierungsmittel erforderlich sind, werden gefördert.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50 000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten  Jahr in drei gleich hohen Jahresraten.

Wie sind die Konditionen?

Das Unternehmen zahlt bei einer Mikromezzaninfinanzierung acht Prozent im Jahr, zahlbar ist der Betrag jeweils vierteljährlich nachträglich. Außerdem wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5 Prozent der Einlage, zahlbar bei Auszahlung, fällig. Dazu kommt für den Unternehmer eine variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5 Prozent im Jahr. Der Unternehmer oder Gründer braucht für die Finanzierung keine Sicherheiten.

Wo kann man den Antrag stellen?

Die Antragstellung erfolgt über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, in dem Bundesland, wo die Investition erfolgt. Sie unterstützen kleine und mittlere Unternehmen mit ­Beteiligungen und arbeiten eng mit den Bürgschaftsbanken zusammen. Infos, welche Be­teiligungsgesellschaft für den Unternehmer oder den Gründer zuständig ist, sowie die richtigen Kontaktdaten finden Interessenten unter mikromezzaninefonds-deutschland.de .

Fazit

Gerade für kleinere Handwerksbetriebe und Gründer ist der Fonds eine gute Alternative zum klassischen Bankkredit, da der Unternehmer keine Sicherheiten stellen muss.