Fahrzeug

23.08.2010

Firmenwagen: Ein-Prozent-Regelung gilt nicht automatisch

Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern Dienstwagen zu betrieblichen Zwecken zur Verfügung stellt, ist nicht automatisch davon auszugehen, dass die Fahrzeuge auch privat genutzt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (AZ: VI R 46/08 ) hervor.

Bei Firmenwagen ist es nicht rechtens, eine private Nutzung zu unterstellen. Foto: iStockphoto

In dem Fall standen in einem Unternehmen mit 80 Mitarbeitern sechs Firmenwagen zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung. Das teuerste der Fahrzeuge stand dem Sohn des Betriebsinhabers zur Verfügung, der auch kein Privat-Pkw besaß. Für das Finanzamt war dies Grund genug, dem Mann die private Nutzung zu unterstellen und den nach der Ein-Prozent-Methode ermittelten Sachbezug zu versteuern.

Das Finanzgericht entschied zunächst, dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung von einer privaten Nutzung auszugehen sei, da der Sohn des Firmeninhabers das Fahrzeug dienstlich genutzt habe und keinen eigenen privaten Wagen besitze.

Der Bundesfinanzhof sah das jedoch anders. Es sei unklar, ob der Mann das Auto tatsächlich genutzt habe, sodass kein Anscheinsbeweis gelten könne. Jetzt muss die Vorinstanz sich noch einmal mit dem Fall befassen und klären, ob der Mann den Wagen tatsächlich privat genutzt hat. Nur bei einem eindeutigen Beweis darf die private Nutzung besteuert werden.

(ddp/sel)



Mehr zum Thema Firmenwagen auf handwerk-magazin.de:

Meldung: Dienstwagen - Zuzahlung des Mitarbeiters senkt Steuern

Übersicht: Dienstwagen - Wie die Finanzgerichte entscheiden

Artikel: Steuerfalle umfahren
Dieser Artikel enthält u.a. eine Musterrechnung nach der Ein-Prozent-Methode.

 

Schlagwörter

© handwerk-magazin.de 2012
Alle Rechte vorbehalten

Kommentare und Bewertungen Kommentar schreiben

Durchschnittliche Bewertung dieses Artikels: starstarstarstarstar (0 Bewertungen)
Ihre Bewertung dieses Artikels:

Zum Bewerten klicken Sie bitte auf die Sterne

Ihr Kommentar zu diesem Artikel

Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar angeben zu können.

Aktuelle Ausgabe | 02/2012

Newsletter

zur Anmeldung

Meisterfrage

?
Der Prämienlohn ist

Zwangsversteigerungen

haus
Immobilien unterm Hammer
Transferpreis Handwerk – Wissenschaft: 25000 Euro zu gewinnen

Unter dem Motto „Meister sucht Professor“ startet der Transferpreis Handwerk - Wissenschaft (Prof.-Adalbert-Seifriz-Preis) auch 2012 wieder bundesweit. mehr...

Gründerpreis im Handwerk - 17.000 Euro für tolle Geschäftsideen

handwerk magazin schreibt zum 12. Mal den Preis Top Gründer im Handwerk aus. Bewerben können sich alle Neugründer und Nachfolger, die seit Mitte 2007 am Start sind. Insgesamt gibt es 17000 Euro an Preisgeld zu gewinnen. Die Siegerehrung findet im September in Hamburg statt. mehr...

Wählen Sie den besten Spruch für das Jubiläums-T-Shirt von handwerk magazin.

Ihre Stimme zählt beim Online-Voting: Denn Sie bestimmen, welcher Spruch gewinnt. Und Sie verhelfen Ihren Handwerkskollegen zum Betriebsfest. mehr...

Umfrage

Wie häufig nutzen Sie Apps auf Ihrem Mobiltelefon?

Lexika

Firmenwagen

Arbeitnehmer, die ihren Firmenwagen nach der 1-Prozent-Methode versteuern, müssen sich 2011 auf Änderungen einstellen.

Beliebte Downloads

21.04.2011

Jede dritte Rechnung zu spät bezahlt

Deutsche Exporteure haben es nicht leicht - im Schnitt werden immer noch 36 Prozent ihrer Rechnungen...

Musterschreiben 1. Mahnung (englisch)
05.04.2011

Bau: Mängel sofort beseitigen

Handwerker im Bau und Ausbau kennen das Gewährleistungsrecht. Dennoch zögern manche nach Mängelrügen...

Auftragsbestätigung Bauvorhaben
27.07.2011

Die 1000 größten Handwerksbetriebe Deutschlands

Die Großen des Handwerks wachsen aus traditionellen Strukturen heraus und setzen auf neue Organisati...

Die 1000 größten Handwerksunternehmen