Finanzen
SH: Gründer 2009
Finanzspritze für Arbeitsplätze
Zuschüsse | Sie brauchen jetzt tatkräftige Unterstützung? Wer Mitarbeiter einstellt, die vorher arbeitslos waren, kann finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit bekommen.
Bild: Andreas Bröckel, Digitalstock
Ein gutes Team: Franz Geissdörfer hat für seine Mitarbeiterin einen Eingliederungszuschuss erhalten.
Etwas skeptisch war Franz Geissdörfer am Anfang schon: Auf die freie Gesellenstelle im Betrieb des Glasermeisters aus Freising hatte sich eine junge Frau mit einer leichten Behinderung beworben. Ihre Qualifikation und auch das Menschliche passten perfekt, doch vor allem der erweiterte Kündigungsschutz, der bei der Beschäftigung Behinderter wirksam wird, bereitete Geissdörfer etwas Kopfzerbrechen. „Es hat mich schon etwas abgeschreckt, dass man solche Mitarbeiter quasi kaum kündigen kann, auch wenn es die Geschäftslage erfordern sollte“, gibt er zu.
Die Entscheidung, die 21-Jährige trotzdem unbefristet einzustellen, war also wohlüberlegt. Erleichtert hat sie jedoch das Angebot der Agentur für Arbeit, einen Eingliederungszuschuss für die damals arbeitslose Glasergesellin zu zahlen. Drei Monate lang übernahm die Behörde einen Teil des Gehalts, was zumindest finanzielle Bedenken gemindert hat. Aber auch die Integration der jungen Frau, die an Epilepsie leidet, hat gut geklappt: „Klar mussten wir uns erst aneinander gewöhnen“, sagt Geissdörfer, „aber ich bin sehr zufrieden und würde sie auf jeden Fall wieder einstellen.“
Mit Zuschüssen für Unternehmer, die förderungsbedürftige Arbeitslose einstellen, unterstützt die Agentur für Arbeit die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die sonst kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Als solche gelten zum Beispiel Arbeitnehmer, die älter als 50 sind, oder Menschen mit Behinderungen. Es gibt verschiedenste Arten von Förderungen, „die Eingliederungszuschüsse stehen jedoch ganz klar im Vordergrund“, erklärt Roger Lindner vom Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur München.
Grundsätzlich bestehe zwar kein Rechtsanspruch auf die Leistungen, die Zuschüsse würden aber gern gewährt, wenn der Arbeitslose ansonsten nicht ohne Weiteres zu vermitteln sei. Entscheidend ist nach Aussage der Arbeitsagentur, dass Unternehmer den Zuschuss beantragen, bevor sie den Mitarbeiter einstellen. Die wichtigsten Hilfen für Unternehmer zeigt die Tabelle.
Sandra Rauch
kerstin.meier@handwerk-magazin.de
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