Seit 1. Januar 2012 können Unternehmen einen zinslosen Familienpflegezeitkredit beantragen und somit dazu beitragen, ihre Mitarbeiter bei der Pflege von Angehörigen finanziell abzusichern.
Nach dem Vorbild der Altersteilzeit fallen Arbeitsleistung und Gehalt bei der Familienpflegezeit auseinander. Der Arbeitnehmer reduziert seine Arbeitszeit während der Pflegephase, bezieht aber ein höheres Gehalt als es seiner Arbeitszeit entspricht. In der Nachpflegephase kehrt er zu seiner ursprünglichen Arbeitszeit zurück, bezieht aber weiterhin das reduzierte Gehalt, bis der gewährte Gehaltsvorschuss vollständig getilgt ist. Entscheidet sich der Mitarbeiter beispielsweise für einen Halbtagsjob, bekommt er bis zu zwei Jahre lang 75 % seines Lohns. Wenn er später wieder Vollzeit arbeitet, erhält er maximal zwei Jahre lang weiterhin 75 %. Dies
Familienpflegezeitkredit als Möglichkeit der Finanzierung
Das Unternehmen wiederum kann den an seine Mitarbeiter gewährten Gehaltsvorschuss durch den zinslosen Familienpflegezeitkredit des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) finanzieren. Die KfW stellt die Refinanzierung über ein Globaldarlehen bereit.
Unternehmen können ab dem 1. Januar 2012 Anträge für den Familienpflegezeitkredit beim BAFzA stellen, weitere Informationen gibt unter www.familien-pflege-zeit.de.
(KfW)
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