Verkehrshindernis Falschparker haften bei Unfällen

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In Zeiten immer knapper werdender Parkplätze wird das Risiko, sich in ein eingeschränktes Haltverbot zu stellen, von Autofahrern und auch Handwerksbetrieben oft in Kauf genommen. Experten der ARAG Versicherung raten aber dringend ab, sich diese Angewohnheit zu eigen zu machen – sie kann sehr teuer werden.

Eingeschränktes Halteverbot
Im Falle eines Unfalls kann das Parken im eingeschränkten Halteverbot durch Bußgeld und Mithaftung doppelt teuer werden. - © Schwoab, fotolia.com

Für das falsche Parken droht zum einen natürlich ein Bußgeld. Zum anderen drohen aber bei einem Unfall hohe Kosten, wenn das geparkte Fahrzeug beschädigt wird. In einem konkreten Fall touchierte ein Motorrad-Fahrschüler ein im Halteverbot abgestelltes Auto. Der Lack war ab! Die Versicherung der Fahrschule ließ den Autohalter aber auf 25 Prozent des Schadens sitzen.

Hindernis für den Verkehr

Nach Auskunft der Experten der ARAG Versicherung geht die Mithaftung in Ordnung. Denn einerseits war das Fahrzeug falsch geparkt, da im eingeschränkten Halteverbot nur das Ein- und Ausladen gestattet ist. Andererseits war der Wagen ein Hindernis für den fließenden Verkehr, was zu einer typischen Gefahrensituation geführt hat (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 32 C 4486/14).