Geschäftsführer-Gehalt GmbH-Gehälter: Für Chefinnen und Chefs darf es gerne ­weniger sein!

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GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer dürfen nicht unbegrenzt verdienen – sonst kassiert der Fiskus ab. Das Finanzamt orientiert sich hier meist an den Ergebnissen des BBE-Media-Gehaltsvergleichs, der jedes Jahr im Dezember veröffentlicht wird. Das sind die aktuellen Richtgrößen.

Lars Thullesen, geschäftsführender Gesellschafter der Volker Thullesen GmbH im norddeutschen Neumünster: »Mein Steuerberater und ich achten darauf, dass meine Einkünfte im Rahmen bleiben.« - © Henning Angerer

Das richtige Maß beim eigenen Gehalt zu finden ist für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH jedes Jahr aufs Neue ein wichtiges Thema. Lars Thullesen, geschäftsführender Gesellschafter der Volker Thullesen GmbH in Neumünster, diskutiert beim Jahresgespräch mit seinem Steuerberater regelmäßig, „ob die Höhe der Vergütung angemessen ist“.

Da beide darauf bedacht sind, dem Finanzamt durch eine maßvolle Gehaltspolitik erst gar keine Angriffsfläche zu bieten, gab es in den vergangenen Jahren mit dem Chef-Gehalt keine Probleme bei Betriebsprüfungen. Der norddeutsche Unternehmer mit insgesamt vier handwerklichen Meistertiteln leistet sich auch keinen exorbitant teuren, mit übertrieben vielen Extras ausgestatteten Geschäftswagen. „Insgesamt“, so Thullesen, „halten sich meine gesamten Einkünfte im Rahmen.“

Da längst nicht alle GmbH-Chefs beim eigenen Gehalt eine solche Zurückhaltung an den Tag legen, sind deren Bezüge für die Finanzbeamten bei der Betriebsprüfung oft ein gefundenes Fressen. Schnell wittern die Fiskaldiener eine verdeckte Gewinnausschüttung – und kassieren den Unternehmer am Ende kräftig ab. Das passiert immer dann, wenn der Alleingesellschafter mehr aus dem Betrieb zieht, als er wohl einem fremden angestellten Geschäftsführer gewähren würde.

Der Hintergrund ist klar: Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht nur die Geschicke der Gesellschaft leiten, sondern zugleich auch Kapitalanteile an ihr besitzen, sind Angestellte der GmbH. Ihre Bezüge sind mithin als Betriebsausgaben abzugsfähig. Und je höher das Gehalt im Einzelfall ausfällt, umso größer ist auch der Spareffekt bei der Körperschaft- und bei der Gewerbesteuer.

Gehaltsumfragen als Basis

Naturgemäß passt dies dem Fiskus nicht. Um das Steueraufkommen zu halten, versuchen die Betriebsprüfer, die Bezüge möglichst niedrig anzusetzen. Der unangemessene Teil wird als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet – verbunden mit entsprechenden Nachzahlungen. Dem Fiskus geht es dabei weniger um die einzelnen Leistungen als vielmehr um das große Ganze – um die Höhe der gesamten Vergütung und damit um das Zusammenspiel des monatlichen Gehalts plus Tantieme oder Pensionszusage. Um Kritik vonseiten der Finanzbeamten vorzubeugen, müssen GmbH-Chefs gute Argumente haben, falls sie mehr als andere verdienen wollen.

Welche Bezüge noch angemessen sind und welche vielleicht schon verdächtig ausfallen, zeigt der Vergleich. Eine mögliche Quelle ist die von der LPV GmbH in Neuwied herausgegebene BBE-Studie. „Unsere Ergebnisse werden bei Betriebsprüfungen regelmäßig zur Beurteilung der Gehaltsbestandteile von GmbH-Geschäftsführern herangezogen“, weiß Vergütungsexperte Peter Rath. Insofern können Handwerksunternehmer die Tabellen nutzen, wenn sie mit ihrem Steuerberater ihr Gehalt diskutieren. Rath wertet die Daten von Tausenden Unternehmen jedes Jahr akribisch aus.

Sein Resümee für 2016: „Viele Handwerksunternehmer haben sich gegenüber dem Vorjahr eine recht ansehnliche Gehaltserhöhung genehmigt.“ Während sich GmbH-Geschäftsführer im Einzelhandel ihr Salär nur um rund 5,7 Prozent angehoben haben, betrug im Handwerk die Steigerung im Schnitt 8,3 Prozent. 21,8 Prozent der Handwerkschefs leisteten sich mehr Gehalt. Im Schnitt verdienten sie 114.532 Euro im Jahr als Festgehalt. Den Spitzenplatz hielten GmbH-Geschäftsführer im Tiefbau. Sie hatten im Schnitt 143.469 Euro in ihrer Schatulle.

Gehaltserhöhungen nach Branchen ­im Vergleich 2015 zu 2016

Industrie27,3 %
Dienstleister24,1 %
Handwerk21,8 %
Großhandel18,7 %
Einzelhandel17,1 %
Durchschnitt alle Branchen 22,6 %

Um so viel Prozent wurden die Gehälter von 2015 auf 2016 erhöht.

Großhandel9,1 %
Handwerk8,3 %
Dienstleister8,0 %
Industrie6,2 %
Einzelhandel5,7 %
Durchschnitt alle Branchen7,8 %

Quelle: BBE-Geschäftsführer-Gehältervergleich 2017

Zahlen sind Durchschnittswerte

Zur Interpretation der Zahlen: Es handelt sich hier um die Durchschnittswerte der Umfrage. „Handwerksunternehmer müssen also nicht enttäuscht sein, wenn sie weniger verdienen. Das bedeutet nicht gleich, dass sie schlecht arbeiten“, erklärt Studienleiter Peter Rath. Denn zum einen hängt das Ergebnis wesentlich davon ab, wie viele Unternehmer in der jeweiligen Branche an der Umfrage teilnehmen. Der Rücklauf variiert von Jahr zu Jahr. „Wir versenden an GmbH-Chefs selbst und an Steuerberater-Verbände sowie an Steuerberater mit GmbH-Mandanten“, so Rath. In die aktuelle Studie sind rund 3.430 Fragebögen eingeflossen. Wichtig ist am Ende aber nur, dass die Finanzbeamten vielfach auf die Ergebnisse der BBE-Studie zurückgreifen, ebenso wie zunehmend auch die Finanzgerichte.

Verdienstspanne im Handwerk

Ergänzend kann ein Blick in ein neues Schreiben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe lohnen. Im September 2016 wurde eine neue Tabelle für die Jahre ab 2017 veröffentlicht. Die Werte enthalten bereits alle Vergütungsbestandteile wie Festlohn, Weihnachts- und Urlaubsgeld oder die betriebliche Altersversorgung. Die Werte wurden anhand verschiedener Gehaltsstrukturuntersuchungen ermittelt. Die Finanzbeamten sollen sich bei der Angemessenheit der Bezüge an den oberen Werten orientieren. Danach geht es GmbH-Geschäftsführern recht gut. Zwischen 123.000 und 175.000 Euro pro Jahr verdienen Handwerkschefs mit einem Jahresumsatz von unter 2,5 Millionen Euro und weniger als 20 Mitarbeitern. Das Spektrum reicht bis zu 440.000 Euro im Jahr, wenn der Umsatz zwischen 25 und 50 Millionen Euro beträgt und zwischen 101 und 500 Mitarbeiter beschäftigt sind.

Jahresfestgehalt (ohne Tantieme)

Die Tabelle zeigt, was laut BBE-Studie GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2017 bei GmbH-Geschäftsführern im Handwerk aktuell üblich ist:

Branche Euro
Straßen-/Tiefbau143.469
Elektroinstallationen132.710
Büroelektronik124.773
Gesundheit124.238
Nahrungs-/Genussmittel123.630
Metall/Maschinen121.765
Druckerei120.718
Bauunternehmung114.938
Dachdecker111.863
Dentallabor111.629
Tischler-/Ladenbau106.688
Baunebengewerbe103.843
Heizung/Sanitär/Klima99.119
sonstiges Handwerk103.394
Durchschnitt Gesamthandwerk 114.532

Sauberen Vertrag abschließen

Die meisten Handwerksunternehmer dürften mit diesen Größen wohl auskommen. „Dennoch können die Finanzbeamten eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen“, warnt Heiko Geiger, Steuerberater und Partner der Kanzlei Awicontax in Deizisau (nahe Stuttgart). Aus seiner langjährigen Erfahrung in der Beratung von Handwerksbetrieben weiß der Experte, dass der Firmenchef gleich verloren hat, wenn etwa Überstundenregelungen im Vertrag getroffen wurden. Dann geht der Finanzbeamte direkt von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus – abgesegnet vom Bundesfinanzhof (I R 40/00). Begründung: Solche Klauseln sind nicht mit dem Aufgabenbild des GmbH-Chefs vereinbar. Gleiches gilt, falls Sonntags-, Nacht- oder Feiertagsarbeit mit steuerfreien Zuschlägen vergütet wird (I R R 111/03).

25-Prozent-Grenze für Tantiemen

Probleme entstehen beispielsweise auch immer dann, wenn zu großzügige Tantiemeregelungen getroffen werden. Dann nämlich gerät der Geschäftsführer in einen Spagat zwischen der tatsächlich realen Leistungs- und Verantwortungsvergütung sowie einer Gewinnabschöpfung. Entlohnung nach Gutsherrenart ist nicht ratsam. Die Pensionszusage darf zum Beispiel nicht zur Überversorgung führen – also mehr als 75 Prozent der letzten Aktivbezüge ausmachen. Die Tantieme darf im Normalfall nicht mehr als 25 Prozent der Gesamtvergütung betragen.

Die korrekte Einhaltung der vertraglichen Regelungen wird regelmäßig unter die Lupe genommen. Auch hier stoßen Betriebsprüfer immer wieder auf Nachlässigkeiten. Zum Beispiel wenn einzelne Vergütungsbestandteile nur mündlich vereinbart wurden und im Dienstvertrag nirgendwo auftauchen. Oder falls geänderte Konditionen gelten, ohne dass die ursprünglichen Vertragspassagen aktualisiert wurden. Oder wenn nicht genommener Urlaub ohne schriftliche Vereinbarung durch zusätzliche Gehaltszahlungen abgegolten wurde.

Tantieme: So hoch fällt sie im ­Handwerk 2016 aus

Branche Euro
Dachdecker41.080
Elektroinstallation38.615
Metall/Maschinen29.258
Büroelektronik28.061
Bauunternehmung25.312
Gesundheit24.193
Dentallabor23.473
Straßen-/Tiefbau21.992
Nahrungs-/Genussmittel21.124
Druckerei20.694
Heizung/Sanitär/Klima19.025
Baunebengewerbe17.377
Tischler-/Ladenbau16.491
sonstiges Handwerk18.746
Durchschnitt Gesamthandwerk 23.926

Tantieme: So viele Unternehmer haben eine Vereinbarung

Branche Prozent
Industrie87,4
Handwerk77,0
Einzelhandel75,8
Großhandel73,9
Dienstleister73,7
Durchschnitt alle Branchen 76,3

Vorsicht bei Luxus-Karossen

Denn Stress ist mit dem Fiskus auch programmiert, falls der Handwerkschef sich eine Luxus-Karosse leistet. Es zählt auch hier der Fremdvergleich. Die Finanzbeamten achten also akribisch darauf, dass auch ein fremder Geschäftsführer einen solchen Wagen von der Firma bezahlt bekäme. Dabei braucht sich der Unternehmer nicht zu bescheiden. Audi A6, BMW 5er-Reihe, Mercedes E-Klasse oder BMW X3 bis X6 sind durchaus akzeptable Karossen für den Handwerkschef.

Der Bruttolistenpreis des Firmenautos für den Geschäftsführer betrug im vergangenen Jahr immerhin 66.127 Euro. Der Höchstwert lag bei 179.000 Euro – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Zum Vergleich: Der Spitzenpreis in der Industrie wurde von einem Unternehmer gehalten, der 295.000 Euro für das Vierrad ausgab. Solche Ausgaben muss man sich aber erst mal leisten können. „Unterm Strich sollte bei der Höhe der Geschäftsführer-Bezüge in erster Linie zählen, was ökonomisch vertretbar ist“, weiß Franz Plankermann, Vorsitzender des Steuerberaterverbandes Düsseldorf. Erst danach stellt sich dann regelmäßig die Frage, ob sich das Konglomerat im Vergleich zu den in der Branche üblichen Regelungen im Rahmen bewegt.

Keine Angriffsfläche bieten

  1. Gehalt. Fixieren Sie alle Gehaltsbestandteile schriftlich im Arbeitsvertrag: monatliches Festgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Tantiemen, Prämien, Provisionen, Pensionszusagen, Versorgungsleistungen, steuerfreie Zuwendungen sowie ein privat genutzter Firmenwagen.
  2. Nebenleistungen. Was für normale Mitarbeiter aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelung gilt, muss zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und GmbH besonders vereinbart werden. Solche Nebenleistungen können sein: Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, Hinterbliebenenversorgung, Mutterschutz bei Gesellschafter-Geschäftsführerinnen, Arbeitgeberbeiträge bei freiwilliger Weiterversicherung in der Sozialversicherung.
  3. Überstunden. Gesonderte Vergütungen für Überstunden sind in der Regel tabu, weil Geschäftsführer als Führungskräfte in der Regel nicht nach Stunden bezahlt werden.
  4. Tantieme. Verzichten Sie grundsätzlich auf Umsatztantieme. Diese wird steuerlich nur in sehr begrenztem Rahmen (zum Beispiel bei GmbH-Neugründung) anerkannt. Eine am Gewinn orientierte Erfolgsbeteiligung ist die bessere Wahl.
  5. Vergütungsrelation. Das Verhältnis Festgehalt zu Tantieme sollte grundsätzlich bei 75 zu 25 Prozent liegen. Das heißt, die Vergütung soll nicht in allzu hohem Maße erfolgsabhängig ausgestaltet werden. Allerdings: Ein Anteil der Tantieme von bis zu 50 Prozent des Jahresüberschusses der GmbH kann angemessen sein – so der Bundesfinanzhof (Az. IR 24/02)
  6. Pensionszusage. Hier ist neben der Schriftform eine Wartezeit von zwei bis drei Jahren erforderlich, bei Neugründungen sogar fünf Jahre. Die in der Pensionszusage vereinbarten Rentenbezüge dürfen 75 Prozent der Aktivbezüge nicht überschreiten. Vorsicht: Bei einem späteren Verkauf der GmbH stellt die Pensionszusage oft ein steuerliches Problem dar. Insbesondere sind Käufer nur zur Übernahme bereit, wenn die Pensionszusage „ausgelagert“ wird.
  7. Aktualisierung. Überprüfen Sie regelmäßig den Anstellungsvertrag und passen Sie ihn an. Beispiel: Ein im Vertrag zugesagter neutraler Mittelklassewagen, der auch zur Privatnutzung zur Verfügung steht, ist durch einen Oberklassewagen ersetzt worden. Diese Änderung sollte vom zuständigen GmbH-Organ bestätigt werden.

Die Studie

Die Studie GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2017 dokumentiert in rund 400 Übersichten die Einkünfte (Basisjahr: 2016) deutscher GmbH-Geschäftsführer aus Handwerk, Handel, Industrie sowie Dienstleistung nach Beschäftigtenzahl und Umsatzgröße. Erhoben wird die Studie (Preis: 339 Euro, 216 Seiten) jährlich durch die auf die Beratung des Einzelhandels spezialisierten Experten von BBE Media in Köln. Für die Finanzämter sind die dort ermittelten Daten eine wichtige Richtgröße. Infos www.bbe-media.de