Finanzen

25.06.2009

Erbschaftsteuer: Wahlrecht läuft aus

Nur noch bis Ende 30. Juni kann zwischen dem alten und dem neuen Erbschaftsteuerrecht gewählt werden. Betroffen sind Erbschaften, mit Betriebs- und Privatvermögen, die in den Jahren 2007 und 2008 angefallen sind. Für die unentgeltliche Nachfolge und andere Schenkungen sowie für Erbfälle nach 2008 gilt seit Anfang 2009 nur noch das neue Recht. Wer das Wahlrecht nutzen kann, aber sich noch nicht entschlossen hat, sollte sofort mit seinem Steuerberater sprechen.

Für die meisten Nachfolger in Handwerksbetrieben dürfte das alte Recht günstiger sein, weil die Kombination aus günstiger Bewertung, Sonder- und persönlichem Freibetrag in der Regel die steuerfreie Übernahme ermöglicht. Hinzu kommt als großes Plus, dass der Nachfolger die Firma nur fünf Jahre lang halten muss und in dieser Zeit auch den Personalstand verringern darf.

„Die Option wird ausgeübt durch einen formlosen Brief an das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt“, so Klaus Michael Groll vom Deutschen Forum für Erbrecht in München. „Sie ist unabhängig davon, ob bereits ein bestandskräftiger Erbschaftsteuerbescheid vorliegt oder nicht, sie ist auch möglich, wenn überhaupt noch keine Erbschaftsteuererklärung abgegeben worden ist“.

hbk

 
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