Finanzen

27.05.2009

Erbschaftsteuer: Wahlrecht für Erben wird eventuell verlängert

Wer 2007 oder 2008 geerbt und sich noch nicht für das alte oder neue Erbschaftsteuerrecht entschieden hat, muss sich beeilen. Das Wahlrecht kann bis Ende Juni 2009 ausgeübt werden. Geplant ist, es bis Ende 2009 zu verlängern.

Nur noch bis 30. Juni 2009 haben Erben das Wahlrecht. Doch das hat einen Haken. So gut sich die Verschonungsregeln nach neuem Recht bei Übertragung eines Betriebs anhören – es gibt noch viele ungeklärte Fallkonstellationen. Da bisher kein klärendes Papier aus dem Bundesfinanzministerium kam, ist es für viele Betriebsnachfolger und Erben von Privatvermögen oft kaum möglich, das Wahlrecht rechtzeitig auszuüben.

hm-Tipp: Betroffene Erben, die sich noch nicht entschieden haben, sollten schleunigst Rücksprache mit ihrem Steuerberater halten.

 
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