Erbschaftsteuer: Spekulationen statt Fakten

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Sind die geltenden Privilegien für vererbtes Firmenvermögen verfassungswidrig oder nicht? Obwohl das Bundesverfassungsgericht bisher nur darüber verhandelt hat, scheinen Teile der Presse das für Herbst erwartete Urteil bereits zu kennen. Das könnte sich als Trugschluss erweisen.

Die Ausnahmeregeln für vererbtes Betriebsvermögen könnten gekippt werden. - © fotodesign-jegg.de/Fotolia.com

Mündliche Verhandlungen haben gemeinhin den Sinn, dass das jeweilige Gericht nach Studium der Akten verbleibende Widersprüche und Ungereimtheiten durch gezieltes Nachfragen bei den Verfahrensbeteiligten und geladenen Sachverständigen klärt. Allein aus der Art und dem Inhalt der Fragestellungen zu schlussfolgern, wie das Gericht am Ende entscheidet, ist übereilt und wenig hilfreich. Denn auf die Substanz der Antworten kommt es an. Und ob die zünden, das werden die Verfassungsrichter bis zur Entscheidungsverkündung im Herbst 2014 prüfen.

Kakofonie der Meinungen

Und selbst wenn die Verfassungsrichter am Ende zu dem Ergebnis gelangen sollten, dass die derzeitige Privilegierung des Firmenvermögens gegenüber Privatvermögen verfassungswidrig ist, bleibt abzuwarten, welche Vorgaben das Gericht dem Gesetzgeber für eine Novelle macht. Das könnte sich als schwierig erweisen, wie schon die zahlreichen Pro & Contra Beiträge in der Wirtschaftspresse belegen, in denen sich die Lobbyisten der verschiedenen Lager in Position bringen. Keinesfalls wird sich das höchste deutsche Gericht dabei als Über-Gesetzgeber gerieren. Wahrscheinlich ist viel eher, dass es dem Gesetzgeber auch künftig einen weiten Gestaltungsspielraum belässt.

10 Prozent von was?

Im Kern geht es um die Frage, ob die derzeitige Verschonung der Firmenvermögen im Fall einer über Jahre gleichbleibenden Bruttolohnsumme einschließlich der Privilegierung von Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern gegenüber voll versteuerten privaten Erbschaften gerechtfertigt ist oder ein Systemwechsel hin zu einer niedrigen Erbschaftsteuerquote für alle -  im Gespräch sind 10 Prozent – eher zielführend ist. Während die überwiegende Meinung eine Besteuerung der Substanz im Blick hat, wirft der Bundesverband der Steuerberater einen interessanten Alternativvorschlag in den Ring: Firmenerben sollen über 10 Jahre 10 Prozent Erbschaftsteuer zahlen – aber nur aus den Gewinnen.

Einnahmenhöhe umstritten

Für viele kleinere Handwerksbetriebe wäre das das kleinere Übel, müssten die derzeitigen Altinhaber so nicht befürchten, dass die Familienerben den Betrieb kurz nach der Übergabe wegen unrealistischer Steuerforderungen schließen. Diejenigen, die eine 10-prozentige Steuer aus der Substanz fordern, wollen klammen Betrieben zwar  langjährige Stundungsmöglichkeiten einräumen. Doch wer ohnehin in engen Märkten um das Überleben kämpft, häuft so nur weitere Schulden an. Am besten wäre es für die kleinen Betriebe, wenn für sie alles so bliebe wie bisher. Das ist allerdings schon deshalb unwahrscheinlich, weil die Länder nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums allein 2012 10,8  Mrd. € mehr Erbschaftsteuer hätten einnehmen können, wenn von den 78 Mrd. € vererbtes Vermögen nicht 40 Mrd. € steuerfrei gestellt worden wären. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wachsen die Bäume für den Staat aber nicht in den Himmel. Anders als das Bundesfinanzministerium gehen die Wirtschaftsforscher davon aus, dass die jährlichen Mehreinnahmen bei einer 10-prozentigen Besteuerung auf das Vermögen bei nur rund vier bis fünf Mrd. € liegen.

Milchmädchenrechnung des Fiskus

Dafür zu riskieren, dass vor allem kleinere Betriebe mangels ausreichender Liquidität in die Insolvenz getrieben werden, obwohl sie ohnehin schon Arbeitsplätze erhalten und somit erheblich zum Gemeinwohl beitragen, ist gewagt. Rechnet man die höhere Insolvenzquote und die verlorenen Arbeitsplätze hinzu, erweisen sich die bisherigen Annahmen des Bundesfinanzministeriums als Milchmädchenrechnung.   

Was Handwerker jetzt tun sollten

Dazu kommt: Höhere Verwaltungskosten des Fiskus und Endlosstreits um die angemessene Bewertung der einzelnen Vermögensbestandteile könnte die Euphorie der Reformbefürworter schneller einbremsen als ihnen lieb ist. Was sollten Handwerker jetzt tun? Vor allem kühlen Kopf bewahren, also nicht überhastet Vermögen auf die nächste Generation übertragen, ohne das vorher genau mit dem eigenen Steuerberater durchkalkuliert zu haben. Denn noch hat das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden. Die Zeit bis dahin nutzen Teile der Beratungsindustrie erfahrungsgemäß, um wöchentlich eine neue Sau durchs Dorf zu treiben und so den vermeintlichen Beratungsbedarf anzuheizen.