mehr Steuern

09.09.2008

Entscheidung über Pendlerpauschale

An diesem Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Pendlerpauschale. Nach der seit Januar 2007 geltenden Vorschrift sind Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Werbungskosten mehr; nur Fahrtaufwendungen vom 21. Entfernungskilometer an können steuerlich abgesetzt werden.

Bundesfinanzhof: Die Richter reichten die Entscheidung an die Karlsruher Kollegen weiter. Foto: BFH

Überzeugt, dass das BVG für die Pendler urteilt, ist auch die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Bei dem Lohnsteuerhilfeverein waren mehr als die Hälfte der für die Mitglieder erstellten Steuererklärungen von der Kilometerkürzung betroffen.

Aufgrund der Unsicherheit unter den Steuerzahlern hat man in den Beratungsstellen bundesweit verstärkt auf das Thema aufmerksam gemacht und die Mitglieder individuell beraten, ob sich ein Einspruch gegen den vorläufigen Steuerbescheid 2007 lohnt.

Diese Möglichkeit hatte das Bundesfinanzministerium mit einer Anweisung geschaffen, die besagt, dass nach Einspruch die Pendlerpauschale vorläufig doch noch ab dem 1. Kilometer zu gewähren ist. (coh)

 
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