Markt

09.11.2009

Energieeinssparverordnung: Unternehmen müssen Anforderungen einhalten

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 verlangt von Unternehmen, die Bau- oder Umbau-Projekte ausführen, eine Erklärung, dass die jeweiligen Arbeiten die Anforderungen der EnEV einhalten. Geregelt ist dies in Paragraf 26 a Absatz 1. Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) empfiehlt entweder eine Einzelbescheinigung oder eine Erklärung als Bestandteil der Rechnung.

Bau- und Umbauarbeiten müssen die Anforderungen der EnEV einhalten. Foto: BHKH

Innungs-Tischler und -Schreiner erhalten Muster der empfohlenen Bescheinigungen bei ihren zuständigen Landesfachverbänden. „Beide Erklärungen, die wir anbieten, genügen den Anforderungen“, sagt BHKH-Hauptgeschäftsführer Peter Schreiber. „Sie bestätigen kurz und klar die Einhaltung der EnEV.“

Eine genaue Vorgabe, wie die Bescheinigung formuliert sein muss, sieht die EnEV nicht vor.

rm

 
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