Betrieb

05.10.2009

Energieeinsparverordnung: KfW-Programme gelten weiter

Die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ gelten nach der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 bis Jahresende unverändert.

Wegen der neuen Energieeinsparverordnung werden KfW-Fördermittel ab 2010 angepasst. Foto: KfW

Parallel wird das Förderangebot an die EnEV 2009 angepasst und sowohl für energetische Sanierungs- als auch Neubauvorhaben durch neue, zusätzliche Förderstufen für KfW-Effizienzhäuser ergänzt. Im Zuge der Anpassung der Förderung an die EnEV 2009 soll der Kunde bei der Wahl des geeigneten Energieeffizienzhausstandards mehr Flexibilität erhalten. Darüber hinaus ergibt sich durch die neue Klassifizierung eine einheitliche Abstufung bei Sanierung und Neubau.

Trotz Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen an Wohngebäude bleiben die Anforderungen an die Energieeffizienz von KfW-Effizienzhäusern auch ab 01.01.2010 zunächst weitgehend gleich. Es erfolgt lediglich eine Umstellung auf die neuen Rechenvorschriften aber keine grundsätzliche Schlechterstellung im Vergleich zur bisherigen Förderung. Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist weiterhin das im April eingeführte „KfW-Effizienzhaus“.

Die Zahl hinter dem Effizienzhaus gibt an, wie hoch der sogenannte Jahresprimärenergiebedarf im Verhältnis zu dem vergleichbaren - gesetzlich vorgeschriebenen - Neubauniveau nach den Vorgaben der jeweils gültigen EnEV ist. Ein KfW-Effizienzhaus 70 benötigt zum Beispiel höchstens 70 Prozent des Energiebedarfs eines nach den Vorgaben der jeweils gültigen EnEV errichteten entsprechenden Neubaus.

rm

 

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