Das ändert sich Energie, Autofahren und Co. im Jahr 2017

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Energiepreise steigen, der Führerschein wird teurer und Autofahrer müssen neue Regelungen zur Bildung der Rettungsgasse beachten. Auch im neuen Jahr dreht sich alles rund um die Themen Energie und Mobilität. handwerk magazin informiert über wichtige Änderungen für Verbraucher.

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Führerschein und Hauptuntersuchung werden teurer

Ab 2017 werden Führerschein und Auto-Hauptuntersuchung teurer. Die Theorie-Prüfung für den Führerschein kostet künftig 11,90 Euro statt 11 Euro. Für die Prüfung am Computer müssen Führerscheinanwärter nun 10,60 Euro zahlen. Die Abnahme der praktischen Fahrprüfung für einen Pkw-Führerschein kostet Fahrschüler im neuen Jahr 91,50 Euro. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.

Auch die Preise für die Auto-Hauptuntersuchung steigen. Die Preise in den Bundesländern variieren. Doch während Autobesitzer zuvor zwischen 27,80 Euro und 43,50 Euro netto zahlten, müssen sie 2017 mit Nettopreisen zwischen 29,40 Euro und 46,10 Euro rechnen.

Neue Regelungen für Rettungsgasse

Es werden eindeutige Regelungen für die Bildung von Rettungsgassen eingeführt. Es gilt künftigt:

Autofahrer müssen Rettungsgassen bilden, sobald auf Autobahnen und Straßen außerorts mit mindestens zwei Spuren Schrittgeschwindikeit gefahren wird oder es zum Stillstand kommt. Die Fahrer müssen eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben bilden. Bei Mehr als zwei Spuren bedeutet das: Alle Autos auf der äußersten linken Spur fahren nach links, alle anderen nach rechts.

Erweiterter Bußgeldkatalog : Handynutzung und Rollstuhlsicherung

Das Verkehrsministerium hat die Bußgeldstrafe für die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer erhöht. Verboten ist nun explizit jede Nutzung des Handys, also nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Tippen von Nachrichten. Eingeschlossen in die Änderung der Straßenverkehrsordnung sind auch Tablets, E-Books und Videobrillen. Wer im neuen Jahr bei der Nutzung eines dieser Endgeräte während der Fahrt erwischt wird, muss statt der bisherigen 60 Euro fortan 100 Euro zahlen. Wie zuvor erwartet den Fahrer außerdem ein Punkt in Flensburg.

Die Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer und Rollstühle in Personenkraftwagen wird eingeführt. Die vorgeschriebenen Rollstuhl-Rückhaltesystem oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem müssen während der Fahrt angelegt sein. Wer gegen diese Regelung verstößt, hat mit einer Verwarnung sstrafe in Höhe von 30 Euro zu rechnen.

TÜV-Plakette 2017 ist rosa

Fahrzeuge mit brauner Plakette sollten umgehend zum TÜV. Ab 2017 gilt die rosa Plakette. Wer im neuen Jahr immer noch mit brauner Plakette unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld. Bei mindestens zwei Monaten Verzug kommen weitere Kosten auf den Fahrzeughalter zu.

Euro-4-Norm für Motorräder

Ab dem 1. Januar 2017 dürfen keine Motorräder mehr angemeldet werden, die nicht der Euro-4-Norm entsprechen. Zwar gilt die Verordnung schon seit Anfang diesen Jahres, doch Modelle die zuvor bereits eine Typenzulassung in der EU hatten, dürfen bis Ende diesen Jahres noch angemeldet werden. Außerdem gilt ab dem kommenden Jahr: Motorräder mit über 175 Kubik dürfen nicht lauter als 80dB(A) sein.

Radfahren mit Kind

Ab dem kommenden Jahr dürfen Erwachsene Kinder unter acht Jahren beim Radfahren auf dem Bürgersteig begleiten. Zuvor mussten Kinder auf dem Gehweg fahren und Begleitpersonen auf dem Fahrradweg oder - falls nicht vorhanden - auf der Straße. Wie Kinder müssen Begleitpersonen aber nun bei der Überquerung von Kreuzungen vom Fahrrad absteigen.

Strompreis steigt

Der Strom wird im nächsten Jahr für viele Haushalte teurer. Zu diesem Schluss kommt das Portal Care-Energy nach einer bundesweiten Auswertung von Strompreisportalen. Etwa 250 Anbieter erhöhen ihre Preise um circa 3,5 Prozent. Laut Care-Energy entspräche dies 50 Euro Mehrkosten im Jahr. Es wird erwartet, dass auch andere Anbieter mit einer Preiserhöhung nachziehen.

Neues Batteriegesetz

Das Europäische Parlament und der Rates Jänderten im Jahr 2013 die Europäischen Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren. Dies zieht eine Anpassung des deutschen Batteriegesetzes nach sich. Ab dem 1. Januar 2017 dürften Herstellen Gerätebatterien und -akkus, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, nicht mehr in Deutschland vertreiben. Diese Batterien kommen oft in schnurlosen Elektrowerkzeugen vor.

Das Batterigesetzt betrifft batteriebetriebene Geräte nicht, die in Not- und Alarmsystemen und in medizinischen Anwendungen eingesetzt werden. Es besteht fortan eine Regestrierungspflicht für Unternehmen, die in Deutschland Batterien auf den Markt bringen wollen.

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG)

Durch das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 wird die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms fortan durch eine Ausschreibung am Markt ermittelt und nicht mehr staatlich festgelegt.

Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) wird außerdem Teil des EEG. Demnach werden auch Ausschreibungen für Windenergieanlagen auf See eingeführt.

Förderung für E-Fahrzeuge und Ladestationen

Im vergangenen Jahr beschloss das Bundeskabinett eine steuerliche Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehrt. Bei der Erstzulassung eines Elektrofahrzeugs gilt seit dem 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 eine zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung.

Zudem sind vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 gewährte Vorteile für Arbeitnehmer, die Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb laden, steuerbefreit. Der Arbeitgeber kann diese Vorteile pauschal mit 25% Lohnsteuer besteuern.

Von 2017 bis 2020 stellt die Bundesregierung außerdem 300 Millionen Euro zur Förderung von Schnelllade- und Normallladestationen zur Verfügung. Die Installation von Normalladepunkten bis 22 Kilowatt soll mit bis zu 3000 Euro gefördert werden. Für Schnellladepunkte bis 100 Kilowatt gibt es bis zu 12.000 Euro. Ab 100 Kilowatt sogar maximal 30.000 Euro.

Gemeinsames Ladesäulennetz für Elektroautos  

Die deutschen Autohersteller planen ein gemeinsames Netz von Ladesäulen ab 2017. Bis 2020 wollen sie tausende Stationen errichten. Daimler, BMW, der Volkswagen-Konzern mit seinen Töchtern Audi und Porsche sowie der US-Autobauer Ford unterschrieben eine Absichtserklärung für das entsprechende Gemeinschaftsprojekt.

Ladestrom für Tesla-Neukunden nicht mehr kostenlos

Wer sich im neuen Jahr ein Tesla-Fahrzeug zu legt, muss an der Schnellladestation bezahlen. Zuvor war das Tanken für alle Tesla-Besitzer kostenlos. Jetzt sind es nur die ersten 400 kWh. Neukunden erhalten eine jährliche Gutschrift über 400 kWh, die sie nur an den Tesla-Ladestationen einlösen können.

Für alle die vor dem 1. Januar 2017 ein Tesla-Fahrzeug erwarben, bleibt das Laden kostenfrei. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits bestellt aber noch nicht angeliefert wurden. Sofern der Verkäufer das Automobil vor dem 1. April 2017 in die Hände des Käufers übergibt, darf auch hier noch kostenlos getankt werden.

Dämmstoffe und HBCD-Verbot

In Millionen von Gebäuden in Deutschland wurde Styropor als Dämmstoff verbaut. Aufgrund seiner hohen Entzündlichkeit wurde der Dämmstoff in der Vergangenheit mit dem Brandschutzmittel HBCD versetzt. HBCD gilt nun als krebserregend und muss als Sondermüll behandelt werden. Die Neuregelung gilt aber nur im Fall einer Sanierung oder eines Abrisses. Wenn HBCD-versetztes Styropor bereits in den Wänden ist, gilt es als ungefährlich.

Ab dem 21. August 2017 ist der Einsatz von HBCD gänzlich verboten. Dachdecker und andere Handwerker müssen auf alternative Dämmmaterialien ausweichen. Das Umweltbundesamt empfiehlt: Mineralwolle, Mineralschaum, Schaumglas, Blähton, sowie Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holzfasern, Holzspäne, Zellulose oder Hanf. Viele Hersteller von Dämmstoffen aus Styropor ersetzen HBCD bereits durch andere Flammschutzmittel.