Elektromobilität Elektrofahrzeuge: Kaufprämie wird auf 6.000 Euro erhöht

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Kaufprämie für Elektro-Autos, den sogenannten Umweltbonus, auf 6.000 Euro erhöht. Die Förderung gilt auch rückwirkend für Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden.

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Elektrofahrzeuge werden jetzt noch stärker gefördert. - © Petair - fotolia.com

Die höheren Kaufprämien für Elektroautos können ausbezahlt werden. Die EU-Kommission gab grünes Licht, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Die neuen Fördersätze seien für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden, sie gelten also auch rückwirkend.
Konkret steigt die Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge bis zu einem Listenpreis von 40.000 Euro von derzeit 4.000 Euro auf 6.000 Euro. Für Autos mit einem Listenpreis über 40.000 Euro soll der Zuschuss künftig bei 5.000 Euro liegen, damit steigt die Förderung um 25 Prozent. Für Plug-in-Hybride unter 40.000 Euro sind es 4.500 Euro (statt bisher 3.000); bei einem Listenpreis über 40.000 Euro sind es 3.750 Euro (statt 3.000). Außerdem soll der Umweltbonus um fünf Jahre bis Ende 2025 verlängert werden.

So läuft das Antragsverfahren

Die Kaufprämie, die beim Kauf eines neuen Elektroautos gewährt wird, kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontolle (BAFA) beantragt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Kommunale Betriebe und Vereine, auf die Neufahrzeug zugelassen werden.

Die Förderung erfolgt in einem einstufigem Verfahren. Das Fahrzeug muss vor Antragstellung erworben und zugelassen worden sein. Die Antragstellung erfolgt elektronisch im Onlineportal von BAFA. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Kauf: Rechnung, Zulassungsbescheinigung Teil II, Nachweispaket bei Gebrauchtwagen
  • Leasing: Leasingvertrag, verbindliche Bestellung, Kalkulation der Leasingrate, Zulassungsbescheinigung Teil II, Nachweispaket bei Gebrauchtwagen
  • Nach Absenden des Antragsformulars haben Sie die Möglichkeit das PDF-Dokument (bestehend aus Antragsformular und Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben) zu speichern.
  • Die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben muss ausgedruckt, unterschrieben und über das Upload-Portal hochgeladen werden.
  • Nach Antragstellung erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Ihrer Vorgangsnummer und dem Link zum Upload-Portal.
  • Nach positiver Prüfung erfolgt der Zuwendungsbescheid sowie die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus auf das im Antragsformular angegebene Konto.

Welche Fahrzeuge werden gefördert

Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ( Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen.

Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA- Liste) befinden.

Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden.

Das Elektromobilitätsgesetz vom 12. Juni 2015 definiert erstmals Elektrofahrzeuge - und zwar als reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ( Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge.

Reine Batterieelektrofahrzeuge fahren ausschließlich mit Akkustrom. Sie sind rein batteriebetrieben und nutzen nur die Batterie als Energiequelle.

Plug-In-Hybride kombinieren einen Verbrennungs- mit einem Elektromotor. Ihre Batterie kann am Stromnetz aufgeladen werden.

Brennstoffzellenfahrzeuge verfügen über einen Antrieb, dessen Energiewandler ausschließlich aus einer Brennstoffzelle und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine bestehen.

Auch für junge Gebrauchte

Laut Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) soll der Umweltbonus erstmals auch für junge gebrauchte E-Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden können. Sie dürfen dafür allerdings weder beim Ersterwerb noch als Firmenwagen eine staatliche Förderung erhalten haben. Außerdem dürfen sie nicht älter als 12 Monate und nicht mehr als 15.000 Kilometer gelaufen sein. Dann gibt es für gebrauchte Elektroautos 5.000 Euro , für gebrauchte Hybride 3.750 Euro.Der Bonus soll je zur Hälfte vom Bund und den teilnehmenden Herstellern getragen werden.

Zu lange gedauert

Dass erst jetzt die höheren Prämien bezahlt werden, hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) starkt kritisiert. Denn kaum jemand kaufte in der Zwischenzeit ein Elektroauto zu den alten Konditionen. Diese Erfahrung machten viele Händler in Kundengesprächen. „Der Handel, der den Unmut der Kunden als Erster zu spüren bekam, wurde im Regen stehen gelassen“, erklärte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz.


Der Verband der Automobilindustrie (VDA) bezeichnete die neuen Prämien als „wichtigen Meilenstein für den gewünschten Hochlauf der Elektromobilität.“ Vom Importeursverband VDIK hieß es, der erhöhte Umweltbonus ist ein entscheidendes Instrument, um der Elektromobilität in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. Einige Importeure hatten zuletzt hohe Rabatte auf E-Autos aufgerufen, um die Verzögerungen bei der offiziellen Prämie zu kompensieren.

Fördermittel der Länder

Neben dem Bundesförderprogramm gibt es auch Fördermittel der einzelnen Bundesländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet bereits seit 2014 eine Unterstützung für sogenannte umweltfreundliche Investitionen, worunter auch der Bereich der Elektromobilität fällt. Das KfW-Umweltprogramm – so die offizielle Bezeichnung – existiert für mittlere und große Unternehmen unter der Kennziffer 240 und für kleine Unternehmen unter der Nummer 241. Als kleine Unternehmen (KU) gelten Betriebe, deren Mitarbeiterzahl bei maximal 50 liegt und deren Jahresumsatz bzw. deren Jahresbilanzsumme 10 Millionen Euro nicht überschreitet.

Einen Überblick bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Auch die Handwerkskammern informieren über Förderungen der Elektromobilität.