29.08.2011

Einspruch: Eingang des Bescheids

Unternehmer, die Einspruch gegen einen Steuerbescheid oder Klage gegen eine Einspruchsentscheidung beim Finanzgericht einreichen möchten, haben dafür einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids oder der Einspruchsentscheidung Zeit. Doch wann gilt ein Schriftstück des Finanzamts eigentlich als bekannt gegeben?

Unternehmer, die Einspruch gegen einen Steuerbescheid oder Klage gegen eine Einspruchsentscheidung beim Finanzgericht einreichen möchten, haben dafür einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids oder der Einspruchsentscheidung Zeit. Doch wann gilt ein Schriftstück des Finanzamts eigentlich als bekannt gegeben?

Die Antwort auf diese Frage führt zu einem kuriosen Ergebnis. Der Gesetzgeber unterstellt als Bekanntgabe eines Schriftstücks des Finanzamts per Post eine Dreitagesfiktion: Dabei werden zum Datum des Schriftstücks drei Tage hinzugerechnet und somit der Bekanntgabetag ermittelt. Ab diesem Tag haben Steuerzahler dann einen Monat Zeit, Einspruch oder Klage zu erheben. Ausnahme: Fällt das Ende dieser Dreitagesfiktion auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, verlängert sich die Bekanntgabefrist auf den nächsten Tag, an dem die Behörde wieder geöffnet hat.

Doch was passiert, wenn das Schriftstück nicht am dritten Tag im Briefkasten landet? In diesem Fall muss der Steuerzahler das plausibel nachweisen können. Ohne Nachweis gilt der Bescheid ohne Wenn und Aber am dritten Tag als bekannt gegeben (BFH, Urteil v. 6.7.2011, Az. III S 4/11; veröffentlicht am 10.8.2011). Der Nachweis, dass ein Bescheid später als drei Tage nach dem aufgedruckten Datum im Briefkasten gelandet ist, könnte allenfalls durch eine Bestätigung der Post erfolgen, dass der Postbote krank war oder wegen Personalmangels die Post nicht zeitnah zugestellt hat.

Tipp: Das Kuriose an dieser Entscheidung: Gibt ein Steuerzahler an, gar keinen Steuerbescheid bekommen zu haben, dreht sich die Beweislast um. Dann muss das Finanzamt beweisen, dass das Schriftstück angekommen ist. In aller Regel wird in diesem Fall dann ein neuer Steuerbescheid geschickt und es beginnt eine neue Einspruchsfrist zu laufen.

 

 
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