30.01.2012 | Harald Klein

Einspruch: E-Mail kann bei Verspätung helfen

Unternehmer, die es während der einmonatigen Einspruchsfrist versäumen, gegen fehlerhafte Steuerbescheide Einspruch einzulegen, können möglicherweise nun doch noch eine Änderung beantragen. Der entscheidende Hinweis dafür findet sich im Kleingedruckten des betreffenden Steuerbescheids.

Die Finanzämter werden technisch immer fortschrittlicher. Sie fordern elektronische Steuererklärungen, akzeptieren Schreiben der Steuerzahler per E-Mail und setzen bei Prüfungen auf den digitalen Datenzugriff. Doch in der Rechtsbehelfsbelehrung in Steuerbescheiden fehlt oftmals der Hinweis, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. Ist das der Fall, verlängert sich die Einspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr, so das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 10 K 275/11).

Typischer Fall aus der Praxis:
Dem Unternehmer fällt erst drei Monate nach Erhalt seines Steuerbescheids auf, dass dieser Fehler zu seinen Ungunsten enthält. Seinen Einspruch schmettert das Finanzamt als unzulässig ab, weil die einmonatige Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Doch da der Bescheid eine E-Mail-Adresse des Finanzamts enthält, jedoch keinen Hinweis darauf, dass auch per E-Mail Einspruch eingelegt werden kann, verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr.
Folge: Der Einspruch ist sehr wohl zulässig.

Tipp: Ist ein Einspruch wegen des Ablaufs der einmonatigen Frist vom Finanzamt als unzulässig eingestuft worden, prüfen Sie, ob eine E-Mail-Adresse auf dem Bescheid vermerkt ist und ob die Rechtsbehelfsbelehrung einen Hinweis zur Erhebung des Einspruchs per Mail enthält. Fehlt der Hinweis, weisen Sie das Finanzamt auf das aktuelle Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts hin.

 
© handwerk-magazin.de 2012
Alle Rechte vorbehalten

Kommentare und Bewertungen Kommentar schreiben

Durchschnittliche Bewertung dieses Artikels: starstarstarstarstar (0 Bewertungen)
Ihre Bewertung dieses Artikels:

Zum Bewerten klicken Sie bitte auf die Sterne

Ihr Kommentar zu diesem Artikel

Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar angeben zu können.

Aktuelle Ausgabe | 05/2012

Newsletter

zur Anmeldung

Meisterfrage

?
Wer ist für die Abklärung bzw. Genehmigung von Neu-, An- und Umbauten zuständig, die im Zuge einer Betriebsübernahme vorgenommen werden?

Zwangsversteigerungen

haus
Immobilien unterm Hammer
Buchverlosung: Mit Banken verhandeln
Buchverlosung: Mit Banken verhandeln

Was können Unternehmer tun, um eine starke Verhandlungsposition gegenüber ihren Kreditgebern aufzubauen? Das ist die zentrale Frage, die das Buch „Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln“ von Unternehmensberater Carl-Dietrich Sander praxisgerecht und gut verständlich beantwortet. handwerk magazin verlost zehn Exemplare. mehr...

E-Postbrief: Briefe per Internet versenden
E-Postbrief: Briefe per Internet versenden

Briefe und Rechnungen sicher im Internet verschicken, das verspricht der neue Dienst der Deutschen Post. Leser von handwerk magazin können das jetzt testen. Wer mitmacht, kann ein iPad gewinnen. mehr...

Werbepakete zu gewinnen

handwerk magazin und die Deutsche Post verlosen drei Online-Werbepakete im Gesamtwert von 7500 Euro. Starten Sie durch mit der eigenen Kampagne. mehr...

Umfrage

Wie häufig nutzen Sie Apps auf Ihrem Mobiltelefon?

Lexika

B wie Bonität

Neben dem klassischen Kredit gibt es für den Mittelstand noch weitere interessante Finanzierungsalternativen – etwa Leasing.

Beliebte Downloads

02.08.2010

Zeugnis: Mustertext nutzen

Sie brauchen einen guten Mustertext für ein Arbeitszeugnis? Exklusiv für Leser von handwerk magazin ...

Zeugnis
02.08.2010

Lehrstelle statt Studium

Immer mehr Abiturienten beginnen ihre berufliche Laufbahn im Handwerk. Die Berufsausbildung sei inzw...

Checkliste Ausbildungsvertrag
06.08.2010

Zahlungsfristen sollen verlängert werden

Die EU will die Zahlungsfrist von 30 auf 60 Tage verlängern sowie eine Frist bei Abnahmen einführen....

Musterschreiben Mahnungen