Mängelgewährleistungsrecht Kampf um Gewährleistung bei Ein- und Ausbaukosten

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Rechtstrends

Die Fairplay-Initiative für das Handwerk www.miteinerstimme.org weist darauf hin, dass der derzeitige Regierungsentwurf zur Reform des Mängelgewährleistungsrechts nicht ausreicht, um alle Handwerker vor einer existenzgefährdenden Haftungsfalle zu bewahren.

Der Bundestag muss nach dem Willen des Rechtsausschusses im Bundesrat bei der Mängelhaftung noch kräftig nachbessern. - © Nikada- iStockphoto

Handwerker erbringen die überwiegende Zahl ihrer Aufträge mit Materialien, die sie vorher bei einem Händler oder Lieferanten bestellt haben und dann beim Auftraggeber einbauen. Sie verlegen beispielsweise einen Parkettboden oder fliesen das Bad mit mitgebrachten Materialien. Sind diese mangelhaft, muss der Handwerker nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 226/11) gegenüber Verbrauchern als Auftraggeber im Rahmen der Nacherfüllung den Kopf hinhalten. Das heißt: Er trägt die Ein- und Ausbaukosten und muss zudem neue mangelfreie Ware einbauen.

Maler nach wie vor benachteiligt

Mit dem „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ will die Bundesregierung die Ungerechtigkeiten rund um die Aus- und Einbaukosten beseitigen. Nach wie vor besteht laut der Fairplay-Initiative www.miteinerstimme.org „akuter Anlass, alle Kräfte unserer Initiative zu mobilisieren“. Ganze Handwerksbranchen, wie etwa die Maler, seien bei der aktuellen Fassung nämlich ausgenommen. Entgegen dem Koalitionsversprechen ("Im Gewährleistungsrecht wollen wir dafür sorgen, dass Handwerker und andere Unternehmer nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben, die der Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat.") werde hier nur noch der Einbau mangelhafter Produkte, z.B. Parkettboden, und nicht mehr ein Mangel aufgrund einer Veränderung der Sache, etwa das Streichen einer Wand durch den Maler, geregelt. Der Referentenentwurf hatte dies noch vorgesehen.

Der Bundesrat hat das Problem erkannt

Der Bundesrat hat das Rechtsproblem in seiner Sitzung am 22.4.2016 erkannt. Der federführende Rechtsausschuss hat dazu Empfehlungen verfasst. Der derzeitige Gesetzentwurf wurde an den Bundestag zurückverwiesen – und zwar mit folgendem Kommentar:

„Zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels erscheint das Begriffspaar des Ein-und Ausbaus für solche Vertragsobjekte zu eng gefasst, die nicht eingebaut, sondern verarbeitet werden. Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb z. B. der Verkäufer von mangelhafter Wandfarbe nicht für den erforderlichen Neuanstrich einstehen muss, während ein Verkäufer mangelhaften Parketts für die Neuverlegung haftet.

Darüber hinaus erfasst der Regelungsentwurf begrifflich nicht die Fälle, in denen der Käufer die mangelhafte Kaufsache vor Auftreten des Mangels verändert hat. Hat der Käufer beispielsweise eine Oberflächenbehandlung der Kaufsache dadurch vorgenommen, dass er diese lackiert, lasiert oder sonst veredelt hat, hat er Verwendungen auf die Kaufsache gemacht, die für den Fall einer Nacherfüllung erneut vorgenommen werden müssen. Hätte der Verkäufer da-gegen seine Verpflichtung zur Lieferung einer mangelfreien Sache von vornherein vertragsgemäß erfüllt, würden diese Widerherstellungsleistungen nicht erneut anfallen. Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb beim Einbau die mangel-freie Sache erneut eingebaut werden muss, bei einer Veränderung der Sache die neue mangelfreie Sache dagegen nicht erneut verändert werden muss.“

Bundestagsabgeordnete weiter sensibilisieren

Obwohl der Bundesrat aus Sicht des Handwerks auf dem richtigen Weg ist, appelliert die Fairplay-Initiative an alle Handwerker, dass sie als Unternehmer ihre Wahlkreis-Abgeordneten persönlich z.B. in der Bürgersprechstunde ansprechen sollen. Auf der Webseite www.abgeordnetenwatch.de sehen Handwerker auf einen Blick, welche Abgeordneten im jeweiligen Postleitzahlenbezirk die aktuell gewählten Bürgervertreter sind. Auf der Internetseite www.miteinerstimme.org hält die Initiative dazu unterstützende Materialien bereit. Die Fairplay-Initiative strebt zudem eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag an. Bisher haben sich rund 20.000 Unterstützer registriert. Für die Petition sind 50.000 Stimmen erforderlich.