Ein-Prozent-Regelung: Nutzung des Betriebs-Pkw durch Ehegatten

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Die Privatnutzung des Betriebs-Pkw muss mit einer so genannten (gewinnerhöhenden) Nutzungsentnahme angesetzt werden muss. Diese Entnahme wird regelmäßig mittels Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regelung bewertet. Aber was geschieht, wenn der Ehegatte den Betriebs-Pkw für sein eigenes Unternehmen nutzt.

Bei dem Ehegatten, zu dessen Betriebsvermögen der Pkw gehört, ist die Nutzung des Pkw durch den anderen Ehegatten mit der Anwendung der Ein-Prozent-Regelung abgegolten. - © © nito - Fotolia.com

Der Fall

In dem Fall hatte die Ehefrau den Pkw des Handwerksbetriebs ihres Ehemanns für ihre eigene unternehmerische Tätigkeit genutzt. Der Fiskus war nun der Meinung, dass dafür neben der schon durchgeführten Ein-Prozent-Regelung im Handwerksbetrieb noch eine weitere gewinnerhöhende Nutzungsentnahme versteuert werden muss.

Der Grund für diese Auffassung: In einem ähnlichen Sachverhalt hatte der Bundesfinanzhof bereits am 26.04.2006 (Az.: X R 35/05) entschieden, dass die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Erzielung von weiteren Einkünften des Steuerpflichtigen nicht durch die Bewertung der privaten Nutzungsentnahme nach der Ein-Prozent-Regelung abgegolten ist.

Die Argumentation seinerzeit: Die Ein-Prozent-Regelung deckt die private Nutzung des Betriebs-Pkw ab. Eine Nutzung des Fahrzeugs zu Erzielung weiterer Einkünfte des Steuerpflichtigen ist jedoch nicht privat, weshalb eine weitere Nutzungsentnahme geboten sein soll. Auf Basis dieser Rechtsprechung wollte der Fiskus daher für die Nutzung des Betriebs-Pkw des Ehemanns durch die Ehefrau neben der Ein-Prozent-Regelung eine weitere steuererhöhende Nutzungsentnahme ansetzen.

Details entscheiden

Dem machte jedoch der Bundesfinanzhof einen Strich durch die Rechnung. Im vorliegenden Fall wurde der Betriebs-Pkw eines Steuerpflichtigen durch seinen Ehegatten genutzt, was nach Ansicht des Gerichts auch dann als Privatnutzung gilt, wenn der Ehegatte wiederum das Fahrzeug zur Einkünfteerzielung nutzt. Eine weitere Nutzungsentnahme ist daher in solchen Fällen nicht nötig.

Ein-Prozent-Regelung reicht

Vielmehr gilt: Bei dem Ehegatten, zu dessen Betriebsvermögen der Pkw gehört, ist die Nutzung des Pkw durch den anderen Ehegatten mit der Anwendung der Ein-Prozent-Regelung abgegolten. Eine zusätzliche Nutzungsentnahme ist nicht anzusetzen.

Ohne Aufwendungen keine Betriebsausgaben

Soweit ist das Urteil zu begrüßen. Darüber hinaus entschied der Bundesfinanzhof jedoch leider auch: Nutzt ein Steuerpflichtiger in seinem Betrieb gelegentlich einen zum Betriebsvermögen seines Ehegatten gehörenden Pkw, ohne hierfür Aufwendungen zu tragen, kann für die betriebliche Nutzung keine Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden.