Scheinselbstständigkeit Eigenes Fahrzeug ist kein Kriterium

Ein selbst genutzter Pkw reicht noch lange nicht aus, damit ein Mitarbeiter wirklich selbstständig tätig ist, entschied das Landessozialgericht Darmstadt in einem Urteil (vom 24.11.2016, Az. L 1 KR 57/16).

Nutzt ein Mitarbeiter den eigenen PKW, ist das für die Sozialgerichte kein Indiz für eine Selbstständigkeit. - © ifeelstock/Fotolia

Verhandelt wurde der Fall einer 64-jährigen freien Mitarbeiterin, die seit 2003 an vier Tagen die Woche für eine Firma Handtuchrollen und Fußmatten ausliefert, Montagen, Reparaturen und den Austausch von Hygienesystemen durchführt.

Als die Frau eine Feststellung ihres sozialversicherungsrechtlichen Status‘ beantragte, ging die Rentenversicherung prompt von einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit aus. Schließlich bestimme der Arbeitgeber das Tätigkeitsgebiet der Frau, gebe ihr Anweisungen, kontrolliere ihre Arbeit und stelle die benötigten Materialien zur Verfügung. Sogar die firmeneigene Kleidung muss die Frau tragen.

Dagegen argumentierte der Arbeitgeber, dass seine Mitarbeiterin ein eigenes Auto verwenden müsse und deshalb selbstständig sei. Da das Auto jedoch Firmenfarbe und -logo tragen muss, war für die Richter klar: Die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs stellt kein unternehmerisches Risiko dar, das eine selbstständige Tätigkeit begründen könnte.