Markt

08.11.2007
58er Regelung

Droht älteren Arbeitslosen die Zwangsverrentung?

Die Regierungskoalition will offenbar auch künftig die "Zwangsverrentung" älterer Arbeitsloser verhindern.

Peter Ramsauer: Diskutiert über "sozialverträgliche Anschlussregelung". Foto: ddp

"Wir werden sicherstellen, dass jeder, der arbeiten will und kann, nicht zwangsweise in Rente geschickt wird“, sagte der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner. Die Koalition strebt laut "Leipziger Volkszeitung“ eine Anschlussregelung an, nach der allen Arbeitslosengeldbeziehern, die mindestens 58 Jahre alt sind, „unverzüglich“ nach Auslaufen der ALG-Leistungen ein Jobangebot gemacht werden soll. Für Härtefälle seien Ausnahmen vorgesehen, beispielsweise wenn in spätestens sechs Monaten der Wechsel in eine abschlagsfreie Rente bevorstünde oder wenn jemand nach spätestens sechs Monaten verbindliche Aussicht auf eine Wiederanstellung habe.

Eine CSU-Sprecherin dementierte, dass CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer gesagt haben soll, dass Einigkeit über eine "sozialverträgliche Anschlussregelung“ herrsche. Darüber gebe es keine Verständigung, betonte sie.

Nach den geltenden Bestimmungen haben die vor 1950 geborenen Arbeitslosen das Recht auf einen erleichterten Leistungsbezug. Zum frühestmöglichen Zeitpunkt können sie statt Arbeitslosengeld abschlagsfrei Rente beziehen. Durch die ab 2008 geltende Verschiebung des Renteneintrittsalters drohen den Betroffenen die Zwangsverrentung und lebenslange Rentenabschläge von teilweise über 14 Prozent.

 

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