Gema, GEZ GEZ anmelden

Neben den Rundfunkgebühren müssen viele Handwerksbetriebe auch noch Abgaben an die Gema fürs Urheberrecht der Künstler zahlen. Womit Unternehmer rechnen müssen.

„Wenn der Gema-Außendienst Musik hört, muss der Betrieb zahlen.“ Thomas Waetke, Rechtsanwalt, Kanzlei Schutt, Waettke, in Karlsruhe. - © Waetke

Doppelte Abzocke

Während sich Peter Wesolowski und sein vierköpfiges Team bei Wesolowski intercoiffure in München um die Frisuren der Kunden kümmern, spielt das Radio Loungemusik. „Das unterstützt die entspannte Atmosphäre bei uns.“ Dass er dafür zahlen muss, findet der Friseurmeister in Ordnung, aber gleich zweimal? An die GEZ und an die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Mit zwei Bürokratien? Nicht dass ihn das arm machen würde. Ihm geht es ums Prinzip, „ich bin für Vereinfachung“.

Sein Wunsch wird zum Teil erfüllt: Am 1. Januar 2013 wird bei der GEZ vieles einfacher, kleine Betriebe werden oft entlastet, wie auch die Umfrage bei handwerk magazin.de gezeigt hat.

Musik für Kunden

Doch weiterhin hält in vielen Betrieben die Gema die Hand für die Urheberrechte auf, etwa wenn es Musik für die Kunden gibt - auch wenn die aus dem Radio kommt und schon bei der GEZ bezahlt ist. Es ist besser, die Regeln der Doppelabzocke zu kennen, das erspart unnötigen Ärger.

Schon bisher hatte die GEZ keinen guten Ruf. Daran ändert auch der neue Name „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ nichts, der mit der neuen Gebührenstruktur ab Anfang 2013 gilt. Bisher musste der Chef für ein Rundfunkgerät zahlen, selbst wenn er es nicht benutzte, künftig sogar, wenn er es nicht mal besitzt. Allerdings: „Betriebe ohne jeden Empfänger, und sei es ein Handy, gibt es praktisch nicht“, sagt Axel Schneider vom Bayerischen Rundfunk in München. Und für manche wird es sogar billiger, zum Beispiel für Friseurmeister Wesolowski, der für das Radio und ein Autoradio nur noch 71,88 Euro im Jahr statt 138,24 zahlen muss. Anders etwa bei Lesern von handwerk magazin, die gegen die GEZ-Reform protestieren, weil sie viel mehr zahlen müssen. Wie etwa Yvonne Just von der Ennotec GmbH & Co. KG in Monschau: „Wir sollen künftig pro Monat 59,93 Euro zahlen, anstelle von 28,80 Euro - eine Steigerung von 108 Prozent!“ Wie hoch die GEZ-Gebühr tatsächlich ausfällt, zeigt der Gebührenrechner von handwerk magazin (siehe Online exklusiv rechts).

Bei der Gema hingegen bleibt für Handwerker alles beim Alten. Die ab April geltenden Gebührenerhöhungen der Gema betreffen Diskotheken. Unangenehm ist der Besuch eines Gema-Außendienstlers dennoch. Er kontrolliert, ob im Betrieb öffentlich Musik abgespielt wird. Nur dafür kassiert die Gema. Also „nicht für Räume, zu denen nur Mitarbeiter Zugang haben“, erklärt Ilona Albrecht von der Gema in Nürnberg, „das ist nicht öffentlich“. Aber wenn Kunden in die Werkstatt kommen, kann das Musik öffentlich machen. Keine Rolle spielt es, ob Musik gezielt für die Kundenlaune eingesetzt wird, wie von Peter Wesolowski, oder ob sie für die eigenen Leute da ist.

Gema-Kontrolleur hereinlassen

Ein Gema-Außendienstler muss nicht lange fragen, ob er reinkommen darf, wenigstens bei für Kunden allgemein zugänglichen Räumen. Allerdings „stellt er sich vor“, sagt Ilona Albrecht. Zwar kann der Chef „ein Hausverbot aussprechen“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Waetke, Kanzlei Schutt, Waetke in Karlsruhe. Nur bringt das dann nichts mehr. Denn „hat er Musik gehört, hat er alles, was er braucht“, sagt Waetke, „das reicht als Nachweis der öffentlichen Wiedergabe“.

Auch wenn der Gema-Außendienst sich noch nie gezeigt hat, gibt das kein Recht auf kostenlose Musik. „Theoretisch ist das sogar strafbar“, so Anwalt Waetke. Aber es kommt sehr selten zur Anzeige. „Da muss man die Gema schon sehr ärgern.“ ◇

harald.klein@handwerk-magazin.de

Online exklusiv

Hier können Sie die neuen GEZ-Gebühren für Ihren Handwerksbetrieb berechnen: handwerk-magazin.de/12_2012

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