Flüchtlinge DIHK pocht auf einheitliche Umsetzung der Ausbildungsduldung

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In einer Stellungnahme benennt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) elf Hürden, die dem Engagement der Wirtschaft bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt hinderlich sind. Zudem wird die Ausbildungsduldung gelobt, allerdings auf eine einheitliche Umsetzung gepocht.

So sieht gelebte Integration aus: Wolfgang Spalding (li.), einer der Geschäftsführer der Kfz-Werkstatt Kolbenfresser in Wiesbaden, mit Kosovo-Albaner Amir Kamerolli, der eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker macht. - © Tim Wegner

Unter den konkreten Lösungsvorschlägen befindet sich auch die Aufforderung an die Innenministerkonferenz, sich auf einen bundesweit einheitlichen Verwaltungsvollzug der Ausbildungsduldung zu einigen.

Der Wunsch nach einheitlicher Auslegung der Bedingungen für eine Ausbildungsduldung (auch 3+2-Regelung genannt) steht an erster Stelle der elf Vorschläge der DIHK zur Erleichterung der Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung. Hintergrund ist die sehr unterschiedliche Auslegung der mit dem Integrationsgesetz im August 2016 eingeführten Regelung, die eigentlich Flüchtlinge und Betriebe davor schützen soll, dass eine Ausbildung durch Abschiebung unterbrochen wird.

Immer wieder hatten Unternehmen betont, wie elementar diese Art von Planungssicherheit für die Betriebe ist. In der Praxis hat aber speziell Bayern eine Verwaltungspraxis daraus abgeleitet, die bereits zu Abschiebungen von Auszubildenden auch im zweiten und dritten Lehrjahr geführt haben.

Vorschläge zur Erleichterung der Integration

Diese elf Vorschläge des DIHK sollen die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung erleichtern:

  1. Klarheit über Zugänge zur Ausbildungsduldung schaffen
  2. Zusätzliche Bürokratie für Betriebe in Folge von Meldepflichten vermeiden
  3. Einheitliche Regelungen bei Ausbildungsförderung auf den Weg bringen
  4. Einheitlichen Prozess beim Abschluss eines Ausbildungsvertrages schaffen
  5. Kontinuierliche Begleitung vor und während der Ausbildung sichern
  6. Sicherheit vor Abschiebung auch für Einstiegsqualifizierung (EQ) garantieren
  7. Berufsschulunterricht während Einstiegsqualifizierung sicherstellen
  8. Flexibilität und Mobilität trotz Wohnsitzauflage ermöglichen
  9. Umzug wegen Volljährigkeit verhindern
  10. Arbeitsmarktprüfung innerhalb von zwei Wochen durchführen
  11. Qualität und Aussagekraft von Sprachzertifikaten bundesweit sichern

Punkte zielen auf konkrete Problemstellen

Die Vorschläge des DIHK sind über Abfragen bei den IHK erarbeiten worden - entsprechend realitätsnah zielen sie auf jene Problemstellen, mit denen mittelständische Unternehmen, die ausbilden oder beschäftigen möchten, im Alltag zu kämpfen haben. Dazu gehören neben den unzureichenden Sprachkenntnissen vor allem die schwer überschaubaren bürokratischen Abläufe und Vorschriften sowie die Planungsunsicherheit für die Betriebe bezüglich des Aufenthalts.

Das vollständige Papier sowie mehr dazu: http://www.dihk.de/presse/meldungen/2017-01-27-dercks-integration