Mitarbeiter

13.04.2010
Weiterbildung

Diese Möglichkeiten haben Ausbilder

Seit September 2009 ist die berufspädagogische Qualifizierung in der beruflichen Bildung deutschlandweit neu geregelt. Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist wieder Pflicht und die erste Stufe einer "Qualifizierungstreppe" für Ausbilder.

Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge

Die zweite Stufe der „Qualifizierungstreppe“ ist der Abschluss als Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge. Diese Stufe eignet sich für haupt- und nebenamtliche Aus- und Weiterbildner, die ihre Tätigkeit modern gestalten möchten und hierfür methodische Anregungen bekommen wollen.

Zur Vorbereitung auf die Weiterbildungsprüfung werden z.B. von privaten Bildungsakademien (Kontakte siehe Linkliste unten) Lehrgänge angeboten. Diese dauern in Teilzeit 1 Jahr, als Fernlehrgang ca. 16 Monate. Für die Zulassung zur Prüfung sind die Vorbereitungslehrgänge jedoch keine Pflicht.

Zugangsvoraussetzungen: Für die Weiterbildung werden die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie mindestens einjährige Berufserfahrung mit Bezug zu Aus- und Weiterbildungsthemen oder der Nachweis entsprechender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt.

Geprüfte Berufspädagoge

Die dritte Stufe der berufspädagogischen „Qualifizierungstreppe“ ist der Geprüfte Berufspädagoge. Diese Stufe eignet sich für hauptamtliche Aus- und Weiterbildner, die vertieftes pädagogisches und methodisches Wissen erhalten möchten. Schwerpunkte sind dabei Managementprozesse der beruflichen Bildung sowie Personalentwicklung und -beratung. Die Weiterbildung dauert 2 bis 3 Jahre und wird in Teilzeit durchgeführt.

Zugangsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist ein Weiterbildungsabschluss als Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge, Fachwirt, Fachkaufmann/-frau, Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister oder ein vergleichbarer Weiterbildungsabschluss sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis.

Als gleichwertig gelten ein Hochschulstudium oder ein Fachschulabschluss und zwei Jahre Berufserfahrung sowie eine erfolgreiche Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und fünf Jahre Berufserfahrung.

In jedem Fall muss eine erfolgreiche Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) bestanden worden sein oder eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden. Die Berufserfahrung soll in Bezug zu Aus- und Weiterbildungsthemen stehen.


Insgesamt stehen den Aus- und Weiterbildnern damit zwei neue Qualifikationsstufen zur Verfügung und zwar deutschlandweit nach einheitlichen Vorgaben.
Weitere Informationen zum Thema Weiterbildung für Ausbilder finden Sie unter folgenden Links:

  • Bundesweites Netzwerk von Unternehmen, Bildungsdienstleistern, Verbänden, Gewerkschaften und Hochschulen für Berufspädagogen: www.berufspaedagogen.net

  • Im KURSNET der Bundesagentur für Arbeit können Sie nach konkreten Kursangeboten zur Weiterbildung suchen.

  • Forum für Ausbilder des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB): www.foraus.de


    Weitere Informationen zum Thema Ausbildung auf handwerk-magazin.de:


sel

 
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