mehr Recht
19.01.2010
Dienstreise absetzbar, auch bei privatem Anteil
Steuerzahler können künftig Ausgaben für Dienstreisen und andere berufliche Zwecke auch dann von der Steuer absetzen, wenn ihnen die Reise zugleich privat nutzt, das berichtet die FAZ und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. Die Entscheidung gilt für Selbständige und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Urlaub und Diensreise in einem? Das geht. Foto: ddp
Der großer Senat des BFH , der nur bei seltenen Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Gerichts eingeschaltet wird, rücke damit von seiner jahrzehntelang praktizierten Linie ab, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Das so genannte Aufteilungsverbot in beruflich und privat veranlasste Anteile lasse sich dem Einkommensteuergesetz in Wirklichkeit nicht entnehmen, befanden die obersten Steuerrichter nun. „Das ist eine grundsätzliche Kehrtwende, die der Große Senat beschlossen hat“, sagte Gerichtspräsident Wolfgang Spindler.
Aufwendungen für Hin- und Rückfahrt dürften aufgeteilt werden, wenn eine Reise „gemischt veranlasst“ sei, also sowohl private wie berufliche Gründe habe. Voraussetzung ist diesem Richterspruch zufolge, dass die zeitlichen Anteile von „privater Lebensführung“ einerseits und „beruflichem oder betrieblichem Anlass“ andererseits feststünden. Auch dürfe der berufliche Beweggrund nicht von untergeordneter Bedeutung sein.
Ausgeschlossen bleibt eine Aufteilung allerdings dann, wenn es an objektivierbaren Kriterien dafür fehlt, weil die berufliche und die private Motivation zu sehr ineinander greifen. Lade zum Beispiel ein Arbeitnehmer seinen Chef nach Hause ein, könne er die Kosten dafür nicht absetzen, sagte der Vorsitzende Richter Heinz-Jürgen Pezzer.
Dennoch unterstreichen die Richter die grundsätzliche Bedeutung ihrer neuen Entscheidung. „Sie kann Auswirkungen auch auf die Beurteilung anderer gemischt veranlasster Aufwendungen haben“, erklären sie ausdrücklich (Az.: GrS 1/06). Bereits anerkannt war die Möglichkeit zum Aufteilen bislang nur bei der Nutzung von Computern, Telefonen und Autos.
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