Ob Personenfirma oder GmbH die Rechtsform muss zum Gründer passen und sich mitentwickeln. Eine regelmäßige Überprüfung mithilfe von Experten ist ratsam.
Personenfirma
Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG) und Offene Handelsgesellschaft das sind die wichtigsten Rechtsformen in diesem Bereich.
Vorteile: Leichte Gründung, der Chef entscheidet persönlich.
Nachteile: Volle Haftung, dafür aber mehr Ansehen bei Banken und Gläubigern.
GmbH
Anders als oft die Limited genießt die GmbH in Deutschland einen guten Ruf. Sie ist vor allem für kleine Unternehmen sehr viel praxistauglicher geworden.
Mindestkapital. Die Stammeinlage beträgt mindestens 25000 Euro. Was jedoch viele nicht wissen, oder nicht nutzen: Mit diesem Geld darf die GmbH arbeiten, etwa eine Maschine anschaffen.
Mini-GmbH. Nur wer neu eine GmbH gründet, kann zunächst ohne Kapital starten. Statt „GmbH“ heißt die Firma „UG (haftungsbeschränkt)“. Ein Viertel ihres Jahresüberschusses (abzüglich Verlustvortrag) muss in eine Rücklage eingestellt werden. Diese dient allein dem Zweck, das reguläre Stammkapital von mindestens 25000 Euro anzusparen, und darf für nichts anderes verwendet werden.
Musterprotokoll. Für unkomplizierte Standardgründungen, etwa mit Bareinlage und höchstens drei Gesellschaftern, enthält das Gesetz zwei Musterprotokolle. Diese müssen nur noch ausgefüllt und beim Notar beurkundet werden. Dessen Kosten fallen dabei geringer aus als bei der bisherigen GmbH-Gründung. Ein Geschäftsführervertrag ergänzt die Regelungen für den Existenzgründer.
Sacheinlage. Müssen die Gesellschafter
ihren Kapitalanteil laut Satzung bar einzahlen, geben der GmbH aber Sachwerte, wie ein Fahrzeug, ist das mit der Reform möglich, wenn der Sachwert dem Barwert entspricht. Hierfür Unterlagen aufbewahren.
Gläubigerschutz. Taucht der Geschäftsführer unter, kann die GmbH künftig dennoch zur Rechenschaft gezogen werden. Mit technischen Erleichterungen können Gläubiger und Kunden auch auf die übrigen Gesellschafter der GmbH zugreifen.
Vorteile: Beschränkt die Haftung, etwa in größeren Gewährleistungsfällen oder in der Insolvenz, aufs Betriebsvermögen.
Nachteile: Strikte Trennung von Privat- und GmbH-Vermögen erforderlich, was manchen Handwerkern sehr schwer fällt. Geringeres Ansehen bei Geschäftspartnern.
Steuern
Bei den Steuern schneiden die Rechtsformen weitgehend ähnlich ab, einen kleinen Vorsprung hat die GmbH. Dafür profitieren Personenfirmen durch die volle Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer was diese in den meisten kleineren Betrieben neutralisiert ( handwerk magazin 8/2009). Wie hoch die Belastung in der eigenen und in einer alternativen Rechtsform wäre, kann der Steuerberater über einen Steuerbelastungsvergleich der Datev berechnen lassen.
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