Sozialversicherung Die Vorteile der Flexirente

Zugehörige Themenseiten:
Altersvorsorge und Flexirente

Längeres Arbeiten im Alter soll attraktiver werden – zum Nutzen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Erwerbstätige bekommen künftig mehr Gestaltungsfreiheit beim Übergang vom Beruf in die Rente: Der Bundestag hat dazu jetzt die Flexi-Rente beschlossen.

© VRD/Fotolia

Das starre Rentenmodell, wie wir es kennen, ist nicht mehr zeitgemäß. „Wir brauchen individuelle Lösungen“, sagte dazu SPD-Sozialministerin Andrea Nahles. Die von der Union als Gegenstück zur abschlagsfreien Rente mit 63 durchgesetzte Flexi-Rente soll diese neuen, fließenden Übergänge ermöglichen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschafft das jetzt einen größeren Handlungsspielraum. Daraus ergeben sich einige Änderungen sowohl für Frührentner als auch für Menschen mit Rentenanspruch, die aber noch länger arbeiten wollen. handwerk magazin erklärt, was sich mit dem neuen Gesetz ändert und wie Chefs und Mitarbeiter das neue Modell nutzen können.

Wie sieht die alte Regelung für Rentner aus?

Bislang ist es abhängig vom Alter, wie viel Mitarbeiter im Ruhestand dazuverdienen dürfen. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Rentner beliebig viel dazuverdienen. Vorher gibt es aber feste Grenzen. Gemäß diesen Grenzen darf ein Rentner seine Altersbezüge um 450 Euro im Monat und zweimal im Jahr um 900 Euro aufbessern (oder 14-mal 450 Euro). Verdient er mehr, erhält er eine Teilrente. Und auch für diese Teilrente gibt es eine Hinzuverdienstgrenze, die individuell berechnet wird. Die Rentenzahlungen können bei Überschreiten dieser Grenze stark gemindert werden oder sogar ganz wegfallen.

Was ändert sich jetzt mit der neuen Flexi-Rente?

Mit der neuen Flexi-Rente sollen sich die Grenzen für den zusätzlichen Verdienst im Alter ab dem 1. Juli grundlegend ändern. Die festen Grenzen für einen Hinzuverdienst fallen dann weg. Stattdessen gilt: Wird ab einem Alter von 63 Jahren eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Jahr überschritten, werden künftig 40 Prozent des Betrages von der Rente abgezogen.

Allerdings ist der rentenneutrale Hinzuverdienst auch nach oben gedeckelt. Wer mit Teilrente und Hinzuverdienst mehr als sein früheres Bruttoeinkommen verdient, muss dies voll auf die Rente anrechnen lassen.

Teilrente trotz Nebenjob?

Bislang können Teilrenten nur stufenweise bezogen werden. Wenn ein Rentner seine Verdienstgrenze überschreitet, erhält er entweder eine Zweidrittel-, eine halbe oder eine Eindrittel-Rente.
Der mit der Flexi-Rente kommende Abzug von 40 Prozent bei Überschreiten der neuen Hinzuverdienstgrenze macht die Teilrente stufenlos. Somit ist ihre Höhe deutlich direkter an den individuellen Hinzuverdienst geknüpft.

Kann man Rentenabzüge ­finanziell ausgleichen?

Wenn sich Arbeitnehmer entscheiden, vor ihrem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu gehen, gibt es Abzüge vom Rentenanspruch. Das sind für jeden Monat früher 0,3 Prozent Abzug von der gesetzlichen Rente. Bislang war es möglich, diese Abschläge durch höhere Einzahlungen auszugleichen. Mehr einzahlen durfte man ab 55 Jahren. Mit der Flexi-Rente soll diese Grenze nach unten verschoben werden. Es soll schon ab 50 Jahren möglich sein, Ausgleichszahlungen zu tätigen.

Ist es möglich, die Rente mit mehr Arbeit aufzubessern?

Wenn ein Arbeitnehmer aktuell über das Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, erhält er – sofern er keine Rente bezieht – einen Anspruchszuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat. Allerdings muss er keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen. Die Einkünfte, die gleichzeitig mit Bezug einer Teilrente erzielt werden, haben somit keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe.

Das soll sich jetzt mit der Flexi-Rente ändern. Die Zuschlag-Regelung ohne Bezug der gesetzlichen Rente bleibt bestehen. Zusätzlich sollen diejenigen, die freiwillig weiter Beiträge zahlen, dadurch auch ihre Rentenansprüche um 0,5 Prozent pro Monat erhöhen.

Was haben Arbeitgeber davon?

Die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Rentner sollen mit der Flexi-Rente wegfallen. Das macht es für Betriebe attraktiver, Rentner einzustellen oder Fachkräfte nach Renteneintritt zu halten.

Rechenbeispiel ­Flexi-Rente

Wie sich das neue Modell der Flexi-Rente auf ältere Mitarbeiter auswirkt, zeigt eine Musterrechnung. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

  • Frührente und Bezug von Teilrente :
Der fiktive Axel B. hat Anspruch auf eine ungekürzte Rente von 1065 Euro. Er entschließt sich, drei Jahre vor seinem Rentenantrittsalter in Rente zu gehen. Dadurch wird seine Rente um 10,8 Prozent gemindert. Sie beträgt dann 950 Euro brutto (ohne Abzüge zur Kranken- und Pflegeversicherung). Axel B. möchte seine Beschäftigung aber nicht ganz aufgeben, sondern auf die Hälfte der Arbeitszeit reduzieren. Sein Gehalt (neben der Rente) beträgt dann nur noch 1.511 Euro.
  • Aktuelle Regelung :
Sein Hinzuverdienst übersteigt sowohl die Grenze für eine volle Rente als auch für eine Rente in Höhe von zwei Dritteln. Daher hat er Anspruch auf eine halbe Rente. Diese würde dann 475 Euro betragen.
  • Mit der Flexi-Rente sieht das so aus:
Basierend auf dem monatlichen Verdienst beträgt der jährliche Hinzuverdienst von Axel B. insgesamt 18.132 Euro. Hiervon bleiben dann 6.300 Euro anrechnungsfrei. Von den verbliebenen 11.832 Euro werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Dies entspricht einem Betrag von 394 Euro im Monat. Die Rente, die er noch erhält, beträgt dann 556 Euro.
  • Fazit :
Aktuell würde das Modell von Axel B. nicht zu einer Veränderung seiner Rentenansprüche führen. Mit der Flexi-Rente könnte er sich allerdings entschließen, neben seinem Arbeitgeber auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Wenn er das im Jahr 2018 täte, würde sich seine Rente daher ab 1. Juli 2019 (nach heutigen Werten) um 15,23 Euro monatlich erhöhen.