Große Handwerksreform 2004 Die Liste der 41 geretteten Meisterberufe

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Meisterpflicht

In 41 Berufen ist der Meisterbrief aktuell Voraussetzung für die Selbständigkeit im Handwerk. Darauf einigte sich Ende 2003 der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag. Mit Bundestagsbeschluss vom 12. Dezember 2019 kehrten weitere 12 Gewerke zur Meisterpflicht zurück. In diesen Gewerken benötigen Sie einen Meisterbrief.

Meisterbrief, Meisterpflicht, Anlage A
Für 41 Gewerke des Handwerks gilt in Deutschland nach wie vor eine Meisterpflicht zur selbstständigen Ausübung des Berufs. - © Lothar Drechsel - stock.adobe.com

Im entscheidenden Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat im Jahr 2003 setzte die CDU/CSU gegenüber der Bundesregierung, bestehend aus SPD und Grünen, durch, dass auch der Verbraucherschutz und die Ausbildungsleistung als Messlatte für Meisterberufe hinzugenommen wurden. Bei der Ausbildung wurde damals als Parameter vorgelegt, dass ein Handwerksbetrieb 50 Prozent mehr Lehrlinge ausbildet als der Durchschnitt aller Unternehmen. Damit kamen die Nahrungsmittelhandwerker und große Ausbilder wie Friseure und Maler wieder in die Anlage A.

Unverständlich war zu diesem Zeitpunkt, dass der damalige Wirtschaftsminister Wolfgang Clement das Kriterium "Gefahrengeneigtheit" nicht auf die Chirurgiemechaniker anwenden wollte, die schließlich Präzisionsinstrumente für Chirurgen herstellen. Doch für die setzte sich dann Volker Kauder, Chefunterhändler der Union, im Gespräch mit Clement ein und erhielt die Zusage. Im Endspurt schafften dann auch noch die Brunnenbauer und die Landmaschinenmechaniker den Sprung in die künftige Anlage A der Handwerksberufe. Am Ende des Prozesses waren es dann 41 gerettete Meisterberufe.

Kleinunternehmergesetz: Einfache Tätigkeiten dürfen ohne Gesellenprüfung ausgeübt werden

Bedeutend ist es für das Handwerk bis heute, dass zusammen mit der großen Handwerksnovelle auch das Kleinunternehmergesetz, kleine Novelle genannt, im Sachzusammenhang verhandelt wurde. Danach dürfen Handwerker einfache Tätigkeiten, die in zwei bis drei Monaten erlernbar sind, ohne Gesellenprüfung selbständig ausüben. Allerdings dürfen sich Handwerker nicht mehrere Teiltätigkeiten aus den Berufen aussuchen und ausüben.

Das sind die 41 Handwerksberufe der Anlage A:

  1. Augenoptiker
  2. Bäcker
  3. Boots- und Schiffbauer
  4. Büchsenmacher
  5. Brunnenbauer
  6. Chirurgiemechaniker
  7. Dachdecker
  8. Elektromaschinenbauer
  9. Elektrotechniker
  10. Feinwerkmechaniker
  11. Fleischer
  12. Friseure
  13. Gerüstbauer
  14. Glasbläser und Glasapparatebauer
  15. Glaser
  16. Hörgeräteakustiker
  17. Installateur- und Heizungsbauer
  18. Informationstechniker
  19. Kälteanlagenbauer
  20. Karosserie- und Fahrzeugbauer
  21. Klempner
  22. Konditoren
  23. Landmaschinenmechaniker
  24. Kraftfahrzeugmechaniker
  25. Maler und Lackierer
  26. Maurer und Betonbauer
  27. Metallbauer
  28. Ofen- und Luftheizungsbauer
  29. Orthopädieschuhmacher
  30. Orthopädietechniker
  31. Schornsteinfeger
  32. Seiler
  33. Steinmetze und Steinbildhauer
  34. Straßenbauer
  35. Stukkateure
  36. Tischler
  37. Vulkaniseure und Reifenmechaniker
  38. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  39. Zahntechniker
  40. Zimmerer
  41. Zweiradmechaniker

Das sind die 12 Berufe aus der Anlage B1, für die ab 1. Januar 2020 die Meisterpflicht ebenfalls wieder gilt:

Am 12. Dezember 2019 wurde ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und beschlossen, der die Handwerksordnung wieder ändert: Zum 1. Januar 2020 kehren 12 weitere Gewerke (aus der Anlage B1) zur Meisterpflicht bei einer Betriebsgründung zurück. Darauf einigten sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von  CDU/CSU und SPD im Bundestag, Carsten Linnemann und Sören Bartol. Es geht dabei um folgende Berufe :

  1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  2. Betonstein- und Terrazzo-Hersteller
  3. Estrichleger
  4. Behälter- und Apparatebauer
  5. Parkettleger
  6. Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  7. Drechsler und Holzspielzeugmacher
  8. Böttcher
  9. Glasveredler
  10. Schilder- und Lichtreklamehersteller
  11. Raumausstatter
  12. Orgel- und Harmoniumbauer