Der Weg zur Ausfallbürgschaft

Bürgschaftsbanken vergeben selbst keine Kredite, sondern sichern Kredite anderer Banken durch Ausfallbürgschaften ab. Damit unterstützen sie kleine und mittelständische Unternehmen, denen eigene Sicherheiten fehlen. Was Handwerker wissen müssen, wenn sie eine Ausfallbürgschaft beantragen.

Was wird unterstützt?

Die Bürgschaftsbanken übernehmen Bürgschaften für wirtschaftlich vertretbare Vorhaben. Neben Existenzgründungen sind dies auch Betriebsübernahmen, Investitions- und Wachstumsfinanzierungen oder Kontokorrentkreditrahmen. Ebenso werden Ausfallbürgschaften für Leasing und Mietkauffinanzierungen übernommen.
Hinweis: Sanierungskredite sind ausgeschlossen. Die regionalen Handwerkskammern informieren und unterstützen umfassend zu Ausfallbürgschaften.

Wie sind die Konditionen?

Es werden nie mehr als 80 Prozent des benötigten Kredites verbürgt. Für ein einzelnes Unternehmen können auf der Grundlage europäischer Beihilferegelungen Ausfallbürgschaften von bis zu einer Gesamthöhe von zwei Millionen Euro übernommen werden.
Tipp: Für einen Betrieb und seine Projekte kann mehrfach gebürgt werden.

Wer kann die Bürgschaft beantragen?

Alle Unternehmen und Freien Berufe ohne genügend eigene Sicherheiten, um einen Kredit abzusichern.
Hinweis: Wer eigenes Vermögen hat, wird nicht unterstützt.

Wie wird die Bürgschaft beantragt?

Meistens über die Hausbank des Handwerksunternehmers. Oder über andere Institute wie Bausparkassen, Versicherungs- oder Leasinggesellschaft. Sie können ebenfalls Bürgschaften beantragen.
Tipp: Unternehmer oder Gründer, die Probleme mit einer Kreditzusage haben, können über die Bürgschaftsbank eine sogenannte „Bürgschaft ohne Bank“ (BoB) beantragen. Die BoB hilft dann beim Kreditantrag, weil die Bürgschaftsbank für den Kredit bürgt.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Bürgschaftsbanken verlangen eine einmalige Bearbeitungsgebühr sowie eine jährliche Provision, die sich mit der Tilgung reduziert. Gebühren und Provision betragen in der Regel ein bei zwei Prozent der Kreditsumme.