„Das ist falsch“, sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), und stellt klar: „Im Gegensatz zu Berufskraftfahrern gibt es für private Fahrer keine Vorschrift zum richtigen Schuhwerk.“ Im Klartext: Die Zahlung der Kfz-Versicherung ist nicht von der Art der getragenen Schuhe abhängig.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt auf jeden Fall die Forderung des anderen Unfallbeteiligten. In der Vollkasko geht es um den Schaden am eigenen Fahrzeug. Zwar könnte der Versicherer versuchen, sich hier wegen grober Fahrlässigkeit aus der Affaire zu ziehen und nicht oder nur anteilig zu zahlen. Aber im Falle der Flip-Flops trifft dieser Vorwurf nicht zu.